Kurz gefragt: „Entgeltumwandlung nach Ehescheidung als vor Pfändung geschütztes Einkommen“
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob aufgrund einer vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämien in eine Lebensversicherung (Direktversicherung) zum pfändbaren Einkommen i.S.v. § 850 Abs. 2 ZPO gehören.
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