Kurz gefragt: "Social Media: Betriebsrat und Meinungsfreiheit"
Das sächsische LAG hat sich am 17. März in einem beachtenswerten Urteil mit der Frage befasst, ob sich Betriebsratsmitglieder kritisch in sozialen Medien äußern dürfen. Garniert wird der Fall mit einer Kündigung und Videoaufnahmen während einer Sitzung des Gremiums.
WERDEN SIE ZUM HR LEGAL EXPERT Mehr Informationen zur Online-Zertifizierung im Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/events/online-zertifizierung-im-arbeitsrecht
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
AuA auf LinkedIn
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de
Kommentare
Neuer Kommentar