Kurz gefragt: "Betriebsfeier: Nacktbaden als Kündigungsgrund?"
Dieser Fall mutet etwas kurios an und bietet auch allerlei unterhaltsame Aspekte. Nichtsdestotrotz wirft er spannende Fragen auf, die wir beantworten wollen. Einerseits erörtern wir die Rolle des Betriebsrats beim Ausspruch von Kündigungen, andererseits geht es (im Schwerpunkt) um angemessenes Verhalten der Mitarbeiter bei Firmenfeiern (und darüber hinaus). Der Fall wurde im März vom ArbG Düsseldorf entschieden und in der zweiten Instanz durch Vergleich beendet.
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