Kurz gefragt: "Das Recht auf Unerreichbarkeit"
Für große Aufmerksamkeit sorgte zunächst im September 2022 ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Sa 39 öD/22), das vom BAG mit Urteil vom 23.8.2023 (5 AZR 349/22) aufgehoben wurde. Die vollständigen Entscheidungsgründe liegen nun vor und bieten durchaus Anlass zur Diskussion. Im Kern geht es u. a. um die Frage, ob ein Arbeitnehmer Nachrichten des Arbeitgebers in seiner Freizeit zur Kenntnis nehmen muss.
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
AuA auf LinkedIn
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de
https://www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html?mtm_campaign=pod&mtm_kwd=pod
Kommentare
Neuer Kommentar