Kurz gefragt: "Außerordentliche Kündigung nach Spesenbetrug"
Verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, setzt dies zunächst grundsätzlich die Abmahnung vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung voraus. Dass es nicht ganz so einfach ist und warum in diesem Satz das Wort grundsätzlich ganz bewusst eingebaut ist, besprechen wir in dieser Folge anhand eines Urteils des LAG Mecklenburg-Vorpommern aus dem vergangenen Jahr.
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/musterformulare
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
AuA auf LinkedIn
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de
https://www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html?mtm_campaign=pod&mtm_kwd=pod
Ticketlink: https://spring-live.fairverify.com/ticketshop/shop/ZPS24/2/de/PODCAST_ZP Weitere Informationen rund um die ZP Süd: https://www.zukunft-personal.com/de/expo-events/zp-sued/
Kommentare
Neuer Kommentar