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Der Arbeitsrechtspodcast

Kurz gefragt: "Kein Arbeitslohn nach Betriebsschließung wegen Corona-Lockdown"

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Grundsätzlich gilt: Keine Arbeit, kein Lohn. Etwaige Risiken dafür, dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann, obwohl die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, trägt ebenso grundsätzlich der Arbeitgeber, was zur Folge hat, dass dieser zur Zahlung des vereinbarten Lohns verpflichtet bleibt. Nun meinen Juristen, wenn sie grundsätzlich sagen, dass es da auch Ausnahmen gibt – und darum geht es in unserem heutigen Fall.

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Über diesen Podcast

Das ist der neue Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht.
In der Rubrik "Kurz gefragt" befragen AuA-Chefredakteur Andreas Krabel und Redakteurin Anne Politz Rechtsanwalt Dr. Jan Tibor Lelley zu aktuellen Themen aus den Bereichen Arbeitsrecht, HR und Personal.
In der Rubrik "Im Kontext" sprechen wir mit wechselnden Experten ausführlich und ohne Zeitlimit über alles, was HR umtreibt.
Die Rubrik "In Persona" nutzen wir, um die Menschen vorzustellen, die maßgeblich den Arbeitsalltag prägen. Wer steckt hinter den Entscheidungen von HR?

Alle Infos und Impressum unter: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/

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