Kurz gefragt: "Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?"
In § 106 GewO ist das Weisungs-, oder auch Direktionsrecht des Arbeitgebers genannt, gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber bestimmt hiernach die wesentlichen Arbeitsbedingungen. Das hat jedoch zahlreiche Grenzen und das Weisungsrecht wird von verschiedenen Seiten eingeschränkt.
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
agenda-lohnxpert.deLinkbeschreibung
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/musterformulare
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de
Hier geht's zum Probelesen.
Jetzt 2 Monate AuA testen und danach viele Vorteile genießen!
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
AuA auf LinkedIn
Kommentare
Neuer Kommentar