Kurz gefragt: „Dienstrad statt Dienstwagen"
Die Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Fahrrads durch den Arbeitnehmer ist längst keine Randerscheinung mehr und für beide Vertragsparteien ein attraktives Vergütungsmodell. Wir blicken auf die Gestaltungsmöglichkeiten und stecken den rechtlichen Rahmen ab.
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