Der Arbeitsrechtspodcast
00:00:07: Das ist der Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht, die Personalmagazin für Arbeitgeber.
00:00:12: Mein Name ist Andreas Krabbel und ich bin der Chefredakteur.
00:00:36: Herzlich willkommen, lieber Herr Dr.
00:00:37: Lelei.
00:00:38: zu einer neuen Folge Kurzgefragt!
00:00:40: Heute sprechen wir einmal über das Arbeitszeitgesetz und gleichen das Ganze mit der Realität ab.
00:00:46: Es ist ein weiterer Dauerbrenner in der HR-Praxis und eine der größten Zankapfel zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber Erfassung, Festlegung und letztlich Ausgestaltung der Arbeitszeit.
00:00:56: Entsprechend häufig kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und zuweilen dem Ruf nach dem Gesetzgeber hinken doch zahlreiche Regelungen den neuen Gegebenheiten in den Betrieben und dann der Lebenswirklichkeit vieler Menschen einfach hinterher.
00:01:09: Lieber Dr.
00:01:09: Lelei, welche aktuellen gesetzlichen Anforderungen müssen Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung zwingend beachten?
00:01:16: Für viele unserer Hörerinnen und Hörern wird das überhaupt nicht überraschend kommen.
00:01:20: Das ist erstmal gar nicht so sehr, wenn bei diesem Punkt Betrachten aufs Gesetz ankommt, denn dann eher auf die Rechtsprechung... Unsere Höhre und Hörer werden das noch im Hinterkopf haben.
00:01:31: Im Jahr twenty-zweiundzwanzig hat ja das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung gefällt und Bezug genommen auf die vorhergegangene EUGH Rechtsprechung gesagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind in Beginn Ende Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch und dauerhaft zu erfassen.
00:01:48: Das ist nicht im Arbeitszeitgesetz geregelt interessanterweise sondern das BAG hat aus dem Arbeitsschutzgesetz genauer gesagt Paragraph zwei Absatz Paragraf drei, Paragraph drei Absatz zwei Nummer eins abgeleitet.
00:02:01: Es gibt natürlich die klassischen Grenzen auch im Arbeitszeitgesellschafts.
00:02:05: das ist der werktägliche Arbeitstag, der wirktäckel arbeitsteigt acht Stunden.
00:02:09: Die darf nicht überschritten werden.
00:02:10: bis zu zehn Stunden darf sie verlängert werden mit einem Ausgleichszeitraum.
00:02:13: es gibt die Ruhepausen mindestens dreißig Minuten und es gibt auch die Ruhe Zeit zwischen Ende und Neubeginn der Arbeit von elf Stunden.
00:02:21: alles das sind Themen wie wir lange kennen.
00:02:24: aber dieses ganz wichtige Tankapfel der Krabbe, den Sie ja zu Recht erwähnten.
00:02:28: Der ergibt sich gar nicht aus dem Gesetz sondern er ergibt es sich aus der aktuellen BAG
00:02:33: Rechtsprechung.".
00:02:34: Ich würde sagen da kommen wir nachher nochmal darauf zurück auch auf die Einzelheiten.
00:02:37: zunächst aber mal möchte ich den Reformbedarf ansprechen.
00:02:40: das ist ja unbestritten.
00:02:42: und wo sollten denn aus ihrer Sicht zuerst die Gesetze oder der Gesetzgeber ansetzen?
00:02:47: Ja, es ist unbestritten.
00:02:49: Es ist auch wenn man das mal so sieht diejenigen, die es ja nach wie vor gibt, die sagen naja das ist doch alles gar nicht so hoch zu hängen mit dem Reformbedarf.
00:02:58: Das sind wirklich Rückzugsgefächte.
00:03:00: ich denke man kann es sehr stark fokussieren auf diese starren tagesbezogenen Höchstarbeitszeiten also die acht beziehungsweise die zehn Stunden dass immer Tages bezogen.
00:03:11: das ist eben sehr sehr stark.
00:03:13: Und wenn man einfach mal schaut und so erlebe ich das auch in der Beratungspraxis, in vielen Unternehmen.
00:03:18: Das ist der Stein des Anstoßes da muss man ran!
00:03:23: Da kann man ja auch rangehen.
00:03:24: Ja jetzt kommt ein spannender Einwand von beiden Seiten bzw.
00:03:28: von beiden Lagern, wenn man so möchte.
00:03:30: beide sagen europäische Vorgaben.
00:03:33: und jetzt kommt die Unterscheidung.
00:03:34: Die einen sagen, die schränken uns ein und die anderen sagen Wir können da ja dann doch schon viel weitergehen, als wir wollten.
00:03:40: Wie sehen Sie das?
00:03:41: Ja
00:03:41: ich würde eine diplomatische Antwort nennen oder sagen nicht die Juristenantwort weil sie ist ja keine Diplomatik.
00:03:47: also es kommt darauf an das passt hier nicht so richtig.
00:03:48: aber diplomatisch in dem Sinne beide haben Recht.
00:03:51: Also einmal ist es ja so und das denke ich auch unbestritten dass ja die europäische Arbeitszeit-Richtlinie Das ist die Richtlinie keine tägliche Höchstarbeitszeit vorgibt, sondern eben nur die wöchentliche Obergrenze und zwar durchschnittlich achtundvierzig Stunden in der Woche.
00:04:12: Das heißt also hier was wir auch gerade schon kurz angesprochen hatten hat man einen erheblichen Spielraum.
00:04:17: andererseits und dann kommt man eben wieder dahin dass auch im Europarecht die Rechtsprechung des Olgiha eine große Rolle spielt gibt es ja das berühmte Stechuhrurteil zweizigneunzehn darauf hatte das BAG auch in seiner Rechtsprechungen Bezug genommen wo ja zum ersten Mal diese Vorgaben gemacht wurden, sind mit dem objektiven verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeiterfassung.
00:04:41: Also der Verpflichtung zur Arbeitszeit-Erfassung.
00:04:45: Und dann gibt es sicherlich auch noch einen klaren Flock, der eingeschlagen ist im europäischen Arbeitszeitrecht.
00:04:52: Das ist nämlich die Mindestruhrzeit von elf zusammenhängenden Stunden.
00:04:55: das ist auch aus der Riechtliege zu entnehmen.
00:04:58: Ja, dann erinnern wir uns vielleicht so ein bisschen an die Schulzeit und haben vielleicht das eine oder andere Mal abgeschrieben oder abschreiben lassen.
00:05:03: Können wir hier auch ein bisschen spicken und bei den Nachbarländern schauen was die vielleicht besser regeln als wir?
00:05:09: Ich denke, dass kann man sehr gut!
00:05:10: Das ist ja auch ne gute und sehr bewährte Praxis.
00:05:14: Es ist einer der Vorteile der Europäischen Union, dass ich mich immer mal bei den nachbarländern umschauen kann, bei unseren europäischen Cousins und Cousinen sozusagen, die alle in dem gleichen Rechtsrahmen leben wie europäische Recht aber ja doch national Dinge anders machen, aber dann immer noch stark sehr vergleichbar.
00:05:32: Da gibt es zum Beispiel in so ein Land wie Österreich, da ist eine flexible Arbeitszeit-Regelung hart mit einem möglichen zwölf Stunden Tag.
00:05:41: Sogar wenn man da Auftragsspitzen abarbeiten möchte oder flexibel eingesetzt werden möchte als Arbeitnehmer aber auch so einen Land wie Belgien wo man erstmal schaut auf den ersten Blick denkt man hey was hatten das mit der Flexibilisierung zu tun?
00:05:55: die nämlich gesagt haben naja wir machen einen gesetzlichen Anspruch auf eine vier Tage Woche.
00:06:00: Fragt man sich nicht, was ist das flexil?
00:06:02: vier Tage Woche?
00:06:03: Für manche Arbeitgeber ja auch ein rotes Tuch.
00:06:06: Aber und jetzt kommt das große aber da geht es nicht um eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich möglicherweise sogar noch sondern um eine Verdichtung der regulären Arbeitszeit auf vier statt fünf Tage.
00:06:17: Das heißt also auch hier ein Arbeitszeitregime.
00:06:21: war es flexibler als was wir in Deutschland haben?
00:06:24: Ja und genau diese Flexibilität wird er auch von Ich vermute mal beiden Seiten gewünscht, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
00:06:31: Wie viel Flexibilität haben Arbeitgebers bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen?
00:06:35: Stichwort Vertrauensarbeitzeit – wie wird sie konkret ausgestaltet?
00:06:39: Auch da muss ich ganz offen sagen, sind viele Rundenrufe meiner Meinung nach wirklich übertrieben gewesen.
00:06:45: Das ist ja auch gesagt worden nach der BAG-Entscheidung zu der Arbeitszeiterfassung Ja das ist jetzt das Ende!
00:06:53: Die Vertrauensarbeitszeit ist tot oder so melodramatisch teilweise dann in die Zeitschriften oder in die Medien hineingeschrieben.
00:07:03: Das is' meiner Meinung nicht so wie Vertrauenserbeitszeit lebt.
00:07:06: Die lebt auch in vielen Unternehmen und Betrieben sehr gut, die muss eben nur neu gedacht werden.
00:07:11: Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit?
00:07:13: Bedeutet ja nur in Anführungszeichen, dass die Arbeitgeberin eben verzichtet auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und das dem Arbeitnehmer überlässt.
00:07:25: Das ist ja nicht die Vertrauenserbeitszeit.
00:07:27: also es geht ja nicht darum, dass das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird.
00:07:30: Es geht auch nicht darum ,dass zum Beispiel das ist ja mit Vertrauenerbeitszeit fast immer verbunden, dass Kernarbeitszeiten eingehalten werden müssen.
00:07:38: ein großes Vertrauenselement, was den Beginn und das Ende der Arbeitszeit der täglichen Betriffe betrifft.
00:07:44: Und da muss natürlich auch die Zeiterfassung genutzt werden.
00:07:47: Das kann man ja auch tun.
00:07:49: Es gibt Zeiterfaßungssysteme, die sich gerade eigenen für Vertrauensarbeitszeit, wo man nämlich dann die Arbeitszeiten erfasst, zum Beispiel sehen kann ob die zehn Stundengrenze überschritten wird oder die Ruhenszeiten eingehalten werden
00:08:02: usw.,
00:08:03: also das ist alles aus meiner Sicht, das bleibt sich gesagt gar
00:08:06: kein Problem!
00:08:06: Ja, dann lassen wir uns mal ein bisschen ins Detail gehen.
00:08:10: Welche rechtlichen Grenzen gelten denn bei Überstunden und Mehrarbeit der Zeit?
00:08:14: Das
00:08:14: ist ein Thema der Arbeitsvertragsgestaltung.
00:08:17: interessanterweise jeder gutgemachte Aussicht des Unternehmens, der Arbeitgeberin gut gemachte Arbeitsvertrag sieht vor, dass Überstunden Mehrarbeit eine Verpflichtung dazu gibt die zu leisten.
00:08:32: Sonst ist das nämlich nach der Rechtsprechung nur in wirklichen Ausnahmefällen so.
00:08:36: es gibt also keine grundsätzliche Leistungspflicht über Stunden mehr Arbeit wenn das nicht vertraglich oder Tabivverträgen, Betriebsvereinbarungen ausdrücklich geregelt ist.
00:08:47: Aber hier bildt natürlich auch die absolute Grenze als Arbeitszeitgesetz mit den acht bzw.
00:08:51: zehn Stunden pro Tag und den Wurzheiten Und interessanterweise ist es auch so, und das ist ja ein großes Thema in der Praxis.
00:09:01: Was ist mit dem Überstundenprozess?
00:09:04: Unsere Hörerinnen und Hörern, die wissen das unternehmen werden manchmal verklagt von Leuten, die sagen naja ich habe so viel über Stunden gemacht, die musste mir jetzt bitte mal alle vergüten.
00:09:12: und dann kratzt man sich als Vorgesetzter am Kopf und denkt warum denn diese Überstunnen... Ich hab immer das Gefühl sie haben gar nicht genug zu tun, die Leute!
00:09:20: Und da hat aber das Bundesarbeitsgericht interessanterweils seit gar keine Unterscheidungen geben soll, wenn die Arbeitszeiterfassung zum Beispiel im Unternehmen durchgeführt wird auf die Beweislastverteidigung des überstunden Prozesses.
00:09:36: Denn es muss ja immer der Kleger oder fast alles beweisen in den überstundeten Prozess.
00:09:41: Das heißt also hier hat sich gar nicht so viel geändert, wenn wir über Überstunden und Mehrarbeit
00:09:45: sprechen.
00:09:46: Dann lassen Sie uns zu den Ruhezeiten und den Pausen kommen.
00:09:48: wie kann ich da rechtssicher gestalten?
00:09:50: Also insbesondere bei flexiblen Arbeitsmodellen wenn ich nicht im Büro bin oder greifbar bin.
00:09:56: für den Arbeitgeber.
00:09:57: Ja, das ist sicherlich ein, ich will nicht sagen ein Problem aber einen Punkt dem man im Blick halten muss.
00:10:02: die Pausen sind ja gesetzlich vorgeschrieben.
00:10:04: Paragraph vier Arbeitszeitgesetz nach spätestens sechs Stunden mindestens dreißig Minuten Pause bis zu forty-fünf Minuten bei neun Stunden und dann ja die schon erwähnte Ruenszeit nach Ende der Arbeit mindestens elf Stunden dann erst wieder der Neubeginn.
00:10:20: Aber auch da denke ich insbesondere wenn wir jetzt über flexible Arbeitszeitmodelle oder HOM Sprechen, dann sind wir ganz schnell und das hat sich meiner Meinung nach in der Praxis absolut bewährt bei den entsprechenden technischen und organisatorischen Leitplanken.
00:10:35: Stichwort also Zeiterfassungssoftware die es gibt, die mittlerweile in vielen Unternehmen entweder schon seit Jahren oder Jahrzehnten sowieso Usus war aber jetzt auch vielleicht eingeführt wurde vor gar nicht so langer Zeit.
00:10:48: da gibt's Möglichkeiten dass zum Beispiel Pausen automatisch angezeigt werden mit Warenfunktionen angezeigt wird auch Möglichkeiten, dass nach acht Stunden oder zehn Stunden das auch angezeigt wird.
00:11:00: Und interessanterweise ist es ja auch so, dass das Bundesarbeitsgericht, zwanzig-dreinzwanzig nochmal klargestellt hat, dass zum Beispiel dieses kurzzeitige Lesen von dienstlichen Nachrichten zum Beispiel zu Hause, gar nicht die Ruhezeit unterbricht.
00:11:13: Das heißt also hier denke ich haben wir auch alle Möglichkeiten und ich sehe in der Praxis ist so dass es sehr stark in letzter Zeit noch stärker als vorher schon.
00:11:22: Vorher gab's das natürlich auch alles schon aber noch stärkere durch technische Möglichkeiten insbesondere Software bis hin zur Apps auf dem Smartphone geregelt wird.
00:11:31: Welche Besonderheiten gelten denn bei Mobile Arbeit und Home Office darüber hinaus im Hinblick auf Arbeitszeit?
00:11:38: vielleicht noch ein Aspekt dazu?
00:11:39: Inwiefern kann der Arbeitgeber... den Arbeitnehmerrott überwachen, was das Ganze angeht.
00:11:44: Ja
00:11:45: die einfache Antwort jetzt nicht mit ihrer ergänzenden Frage erkraben aber die Antwort wäre ja so gewesen dass man sagt gar keine.
00:11:52: es gibt gar keine Besonderheiten was die arbeitszeitrechtliche Komponente betrifft.
00:11:56: im Homeoffice gilt das gleiche wie im Büro.
00:11:59: das Arbeitszeitgesetz hat keine Ausnahmen fürs Homeoffices d.h.
00:12:02: also die täglich höchste Arbeitszeit, die Pausenregelungen, die Ruhezeiten.
00:12:05: alles das gilt auch im HomeOffice.
00:12:08: Bei der Überwachung ist es eine andere Frage, da ist es ja auch häufig das Thema wie das über Software genutzt werden kann.
00:12:17: Da gibt's sehr viele Möglichkeiten teilweise muss man offen sagen sehr bedenkliche Möglichkeiten.
00:12:22: Es ist natürlich nicht alles erlaubt was technisch möglich ist.
00:12:26: Auch da muss man ganz offen sagen Das ist natürlich diese vierundzwanzig Stunden Überwachung oder diese Vollüberwachung, die es da teilweise manchmal auch... Man hat das in den Entscheidungen, Gerichtsentscheidungen manchmal so mitverfolgt.
00:12:38: Die ist natürlich unzulässig!
00:12:40: Es gibt ein weiteres Problem was damit im Zusammenhang steht, dass ist die Entgrenzung von Arbeit und Freizeit.
00:12:47: Das ist meiner Meinung nach aber auch ein Thema, was gerade über Technik gelöst werden kann.
00:12:52: stichwort Arbeitszeiterfassungssysteme Stichwort Apps zur Arbeitszeit erfassung.
00:12:57: Da kriegt man Meine Erfahrung nach ungefähr achtundneunzig Prozent dieser Probleme in Griff.
00:13:02: Welche
00:13:03: riesigen Bestehenden bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
00:13:06: Denn man könnte sich jetzt auf den Standpunkt stellen, schön dass das da steht.
00:13:10: Ich gehe das Risiko aber ein.
00:13:12: Was droht dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Verstößen?
00:13:15: Das Arbeitszeitgesetz hat einen Bußgeld-Regime und sogar auch ein Strafbarkeitsregime.
00:13:21: Das kann man nachlesen in Paragraphen zweiundzwanzig, Paragrafen dreiundzwantig, Arbeitszeitgesetz, Bußgelder zum Beispiel beim systematischen Überschreiten von Höchstarbeitszeiten oder Nichtgewähren der Pausen oder Stichwort Straftaten, wenn da beharliche Verstöße... Oder und das ist ja ein Thema des Arbeitsschutzes auch Gesundheit der Arbeitskraft des Arbeitnehmers gefährdet wird.
00:13:47: Das sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen.
00:13:49: Da gibt es entsprechende Regelungen.
00:13:52: allerdings muss man auch sagen Der Verfolgungsdruck um das mal sozusagen ist höchstwahrscheinlich nicht sehr hoch was auch liegt an der personellen Besetzung entsprechenden Behörden, die das Gesetz umsetzen sollen bzw.
00:14:07: das Gesetz nachhalten
00:14:08: soll.".
00:14:08: Also
00:14:08: das Thema kommt dann wahrscheinlich immer erst zum Tragen wenn es um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht das Ganze offenlegt in einem Prozess.
00:14:18: Ja, richtig!
00:14:19: Das ist ein Thema was fast immer so kommt.
00:14:22: also es gibt keinen Fall den ich in der Praxis kenne aus meiner eigenen Beratungspraxis aber auch was sich immer verfolge mit Gerätsentscheidungen wo solche Themen stichwort Arbeitszeitverstöße oder Verstößung des Arbeitszeits gesetzt hochgekommen wären, ohne dass da jemand einen Hinweis gegeben hätte.
00:14:43: Interne Hinweissgeber, Whistleblower spielen dann eine sehr große Rolle, die dann die Behörde darauf hinweisen teilweise auch mit so dramatischen Nachrichten, die der Behörden geschrieben werden.
00:14:52: So haben wir gesagt ja das ist ein Ausbeutel-Regime, es ist da am Werke und die Leute, die werden wie Sklaven gehalten.
00:14:58: Ich übertrage das jetzt ein bisschen aber manchmal wird's so formuliert und dann reagiert die Behöde und das sind dann aber häufig typischerweise diese Spitzen des Eisberges, die da nach hoch
00:15:07: kommen.
00:15:07: einem weiteren Akteur, welche Mitbestimmungsrechte hat denn der Betriebsrat bei der Arbeitszeitgestaltung?
00:15:13: Da sind wir im klassischen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
00:15:17: Also der zwingbare Mitbestimmung.
00:15:18: Paragraph eighty-seven Absatz eins Nummer zwei und drei regeln das starkes mit Bestimmungsrecht.
00:15:24: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Pausen unter Verteilungen der Arbeitszeiten auf einzelne Wochen Tage oder auch eben die Verkürzung, Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit.
00:15:33: Das ist klare Kernkompetenz der sozialen Mitbestimmung des Betriebsrats.
00:15:38: Ja, jetzt kommen wir zum Beginn oder zum Anfang der Folge zurück.
00:15:42: Welche Reformen im Arbeitszeitrecht sind denn absehbar und worauf sollten sich Arbeitgeber einstellen?
00:15:48: Gibt es da irgendwas, was wir erwarten können?
00:15:50: Ja ich denke schon.
00:15:51: Hier gibt es etwas, das sich abzeichnet auch schon seit einiger Zeit.
00:15:55: Ich sehe ja vor allen Dingen zwei große Felder oder zwei Reformblöcke, sagte letztlich mal jemand zu mir.
00:16:02: Das sind zwei Reform-Blöcke Hat mir gut gefallen.
00:16:05: den Ausdruck gebe ich hier einfach mal so weiter.
00:16:07: Der erste Reformblock ist die gesetzliche Fixierung der Arbeitszeiterfassung Also die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit.
00:16:14: erfassung gab's ja schon Referentenentwurf des Bundesministeriums verarbeitet Soziales.
00:16:19: April zwanzig, dreinzwanzig ist nichts draus geworden aufgrund der politischen Entwicklungen aber das ist sicherlich ein Thema was wiederkommen wird auch natürlich weil es von der Rechtsprechung so ernst genommen wird.
00:16:33: und der zweite große Reformblock den hatten wir gerade auch schon mal angesprochen dass ist die Flexibilisierung der höchst Arbeitszeit, also das Umstellen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit.
00:16:46: Achtundviertel Stunden wie es ja auch die europäische Arbeitszeitrichtlinie hier gibt?
00:16:50: Das sind meiner Meinung nach die beiden ganz großen Reformblocke.
00:16:53: Ja da kommen wir zum Schluss nochmal vielleicht in allerkürze zusammenfassend zu der großen problematik der Erfassung der Arbeitszeit.
00:17:01: Wie kommt die Pflicht dazu eigentlich an?
00:17:04: eine gesetzliche Regelung nach der OGH und BAG Entscheidung aus den Jahren existiert bisher immer noch nicht.
00:17:13: Die existiert noch nicht, die wird höchstwahrscheinlich kommen, werden sie auch gerade angesprochen.
00:17:18: Wann Sie kommt wissen wir nicht.
00:17:20: aber und das ist meiner Meinung nach ja grade für die Praxis entscheidend ich habe die Beobachtung gemacht dass nachdem sich der Staub etwas gelegt hatte insbesondere nach der BAG Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung haben die aller allermeisten Unternehmen sehr pragmatisch gehandelt digital Zeiterfassungssysteme eingeführt, wenn es die nicht schon gegeben hat.
00:17:43: Das muss man ja auch mal so sagen das ist ja nicht etwas was völlig neu erfunden worden wäre vom BAG auch nicht vom OGH.
00:17:49: viele Unternehmen haben das seit Jahren und Jahrzehnten.
00:17:52: Die Rückkehr zur Stechuhr wurde teilweise auch gesagt.
00:17:56: die hat sich meiner Meinung nach nicht eingebürgert.
00:17:59: Und jetzt kann man ja auch mal positiv drauf schauen aus Sicht der Personalabteilungen, der Kolleginnen und Kollegen in den Personalabteilungen.
00:18:06: Die haben hier wieder entdeckt möglicherweise auch ein wichtiges Steuerungsinstrument um zum Beispiel Überlastung frühzeitig zu erkennen und solche Dinge zu regeln die man vorher vielleicht nicht so ganz im Blick hatte aber jetzt viel besser und viel mehr und viel steuerbarer im Blick hat über zum Beispiel Digital-Zeiterfassungssystem.
00:18:25: Ganz herzlichen Dank, lieber Dr.
00:18:27: Lele für diese Folge!
00:18:28: Wir hören uns beim nächsten Mal.
00:18:29: Tschüss bis dahin.
00:18:30: Danke schön auch wieder hören.
00:18:32: Sie haben die letzte Podcastfolge verpasst jetzt den Newsletter abonnieren und immer auf dem neuesten Stand bleiben.