Der Arbeitsrechtspodcast
00:00:04: Herzlich willkommen zur ersten Folge von Our Update, dem neuen Nachrichten Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht.
00:00:09: Ab sofort werfen wir ab und zu mal gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen im Arbeitsrecht- und in der Arbeitswelt.
00:00:16: Und wir wollten hier für euch aktuelle Gerichtsentscheidungen aufgreifen, spannende Diskussionen und relevante Nachrichten zusammenstellen – das Ganze so kompakt wie möglich, dass ihr nichts mehr verpasst!
00:00:27: Heute in unserer ersten Ausgabe geht es um Streit, um den Einsatz von KI im Betrieb.
00:00:32: Um eine arbeitsrechtlich interessante Kündigungsentscheidung im Tourensport.
00:00:36: Um dem Prozess zwischen Rommel, Abu Chaka und Bushido sowie um die Frage ob journalistische Recherche tatsächlich durch künstliche Intelligenz ersetzt werden kann.
00:00:45: Also schön dass ihr heute mit dabei seid!
00:00:47: Statten wir mal mit einem Fall der zeigt wie schnell der Einsatz von künstlicher Intelligenzen im Betrieb zum Konflikt werden kann.
00:00:54: Am Frankfurter Flughafen streiten sich derzeit die Geschäftsführung eines Logistikunternehmens und der Betriebsrat über verschiedene digitale Systeme, die im Arbeitsalltag eingesetzt werden.
00:01:04: Konkret geht es unter anderem um Programme, die automatisch Frachtvermessen, Zeitstempel erfassen oder dokumentieren – wer wann welche Türen passiert!
00:01:13: Für sich genommen erfüllen diese Programme natürlich betriebliche Aufgaben, der Betriebsrat des Logistikunternehmens befürchtet aber dass sich aus den gesammelten Daten viel mehr ableiten lässt.
00:01:24: Zum Beispiel wie lange Beschäftigte an einer Rampe gearbeitet haben?
00:01:28: Wie schnell sie Fahrzeuge B und Entladen oder sogar wie lange Sie sich in bestimmten Räumen aufgehalten haben.
00:01:34: Und genau an dieser Stelle beginnt dann die arbeitsrechtliche Diskussion, denn nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebesrat ein Mitbestimmungsrecht wenn technische Einrichtungen dazu geeignet sind Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen.
00:01:47: Dabei spielt es übrigens keine Rolle ob das System ursprünglich genau dafür angeschafft wurde.
00:01:52: entscheidend ist ob die Möglichkeit einer Überwachung besteht.
00:01:56: Der Betriebsrat wollte deshalb mit dem Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung abstießen.
00:02:00: Darin sollte festgelegt werden, welche Daten erhoben werden dürfen, wofür sie verwendet werden und welche Grenzen gelten – dazu kam es aber nicht.
00:02:08: Stattdessen landete der Streit vor Gericht.
00:02:11: Inzwischen wurden sogar elf Einigungsstellen eingerichtet, also Schlichtungskremien die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vermitteln sollen.
00:02:19: Arbeitsrechtler halten das für ausgesprochen ungewöhnlich und sehen darin ein Zeichen dafür dass die Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten inzwischen massiv belastet ist.
00:02:29: Besonders bemerkenswert ist aber noch was anderes nach Angaben des Betriebesrats sollen die Einigungen Stellen immer wieder behindert worden sein Also weil Vertreter des Arbeitgebers Sitzungen fernbleiben, die Räume kurzfristig gewechselt wurden oder Gutachten nicht beauftragt werden konnten.
00:02:45: Weil Kostenübernahme fehlten.
00:02:47: Ob diese Vorwürfe zutreffen ist zwar nicht abschließend geklärt sie zeigen aber wie fest gefahren der ganze Konflikt inzwischen ist.
00:02:54: für uns ist der Fall deshalb interessant weil er deutlich macht KI ist arbeitsrechtlich häufig gar nicht das eigentliche Problem.
00:03:01: entscheiden es viel mehr welche Daten dabei entstehen und wie mit ihnen umgegangen wird.
00:03:05: Je stärker sich daraus Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung einzelner beschäftigter ziehen lassen, desto eher sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats betroffen.
00:03:17: Kommen wir zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
00:03:21: Dort ging es um eine langjährige Trainerin des Schwibischen Turnerbundes der unter anderem vorgeworfen wurde, Sportlerinnen psychisch unter Druck gesetzt und trotz ärztlicher Atteste weiter trainieren lassen zu haben.
00:03:34: Auf dieser Grundlage hatte der Verband ihr gekündigt.
00:03:37: Zu einem tatsächlichen Urteil kam es nicht.
00:03:40: Nach einer mehr als dreistündigen Verhandlung einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich.
00:03:46: Das Arbeitsverhältnis endete gegen Zahlung eine Abfindung, außerdem erhält die Trainerin ein wohlvolles Arbeitszeugnis und ausstehende Zahlungen werden nachgeleistet.
00:03:56: Spannend ist aber vor allem... Was das Gericht zuvor erkennen ließ.
00:04:00: Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass einige Vorwürfe bereits wiederlegt seien.
00:04:05: Viele andere seien schlicht nicht konkret genug vorgetragen worden und die Pflichtverletzungen, die ausreichend konkret beschrieben waren, seien nach einer Betriebszugehörigkeit von fast drei Jahrzehnten wohl nicht so schwerwiegend gewesen, dass sie eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen würden.
00:04:22: Deshalb kam es aber auch gar zu der von vielen erwarteten Zeugenvernehmung.
00:04:27: Das Gericht erklärt er ausführlich warum.
00:04:30: im Arbeitsgerichtsprozess gilt der sogenannte Beibringungsgrundsatz.
00:04:34: Das bedeutet, das Gericht darf nicht selbst nachbelastenden Tatsachen suchen.
00:04:38: Es kann nur über das entscheiden was die Parteien konkret vortragen.
00:04:43: Weil der Arbeitgeber nach Ansicht des Gerichts keine ausreichend konkreten Kündigungsvorwürfe geschildert hatte hätte eine umfangreiche Zeugenvernehmung lediglich dazu gedient erst nach möglichen Pflichtverletzungen zu suchen und genau das wäre prozessrechtlich unzulässig gewesen.
00:04:59: Der Fall zeigt deshalb sehr deutlich Wer kündigt, muss die Vorwürfe nicht nur beweisen können.
00:05:05: Er muss sie zunächst erst mal ausreichend konkret darlegen.
00:05:10: Bleiben wir bei den Gerichten?
00:05:12: Der Name Bushido und die Familie Abu Chaka sind seit Jahren mit zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen verbunden – jetzt hat der langjährige Streit allerdings noch eine ganz andere, nämlich eine arbeitsrechtliche Ebene bekommen!
00:05:25: Vor dem Arbeitsgericht Berlin ging es um die Kündigungsschutzklage von Rommel Abu Chakka, einem früheren Mitarbeiter von Bushido.
00:05:32: Ausgangspunkt war eine Bargeldabhebung, über hundert- und achtzigtausend Euro aus einer gemeinsamen Immobiliengesellschaft.
00:05:39: Rommel Abu Chaka erklärte er habe das Geld auf Anweisung sowohl von Bushido als auch seines Bruders ausgezahlt.
00:05:47: Bushido bestritt es!
00:05:48: Über Jahre ruhte das Verfahren weil zunächst andere Gerichte über den Sachverhalt entscheiden mussten.
00:05:54: jetzt hat aber das Arbeitsgericht Berlin entschieden Die erste fristlose Kündigung scheiterte zwar an formalen Fehlern, die zweite Kündigungen hielt das Gericht jedoch für wirksam.
00:06:04: Der Grund ist ganz klar – nach Auffassung des Gerichts konnte Rommel Abu Chaka seine Behauptung Bushido habe die Auszahlung angewiesen nicht ausreichend konkret erläutern.
00:06:14: Im Prozess hätte er genauer schildern müssen wann diese Weisung erfolgt sein soll und unter welchen Umständen.
00:06:20: Weil das nicht geschah, ging das Gericht davon aus, dass der Vorwurf eines versuchten Prozessbetrugs gerechtfertigt ist.
00:06:27: Und genau dieser Vorwurf trug letztlich die Kündigung!
00:06:30: Der Fall macht deutlich, dass es im Arbeitsgerichtsprozess nicht reicht Behauptungen aufzustellen – wer sich auf einen bestimmten Sachverhalt beruft muss ihn auch nachvollziehbar und konkret schildern.
00:06:43: Kommen wir zu einem Fall, der zwar aus der Filmbranche stammt aber eine arbeitsrechtliche Frage aufwirft, Die Schauspielerin Caro Kult hatte bereits die Zusage für eine Rolle in einer Fernsehserie erhalten.
00:06:56: Es gab Kostümproben, Regiespräche und konkrete Drehplanungen.
00:07:00: Kurz darauf informierte sie die Produktionsfirma darüber, dass sie schwanger ist.
00:07:04: Wenige Tage später wurde die Rolle wieder entzogen.
00:07:07: Die Produktionsfirma begründete das unter anderem mit organisatorischen Problemen.
00:07:11: Wegen der Schwangerschaft seinen Nachtdrehs schwierig, dass Mutterschutzgesetz Schränke die Einsatzmöglichkeiten ein und außerdem gäbe es versicherungsrechtliche Risiken falls die Schauspielerin während der Dreharbeiten ausfallen sollte.
00:07:24: Karo Kult sah das anders.
00:07:26: sie argumentierte daß sich viele dieser Probleme hätten lösen lassen beispielsweise durch einen angepassten Drehplan oder notfalls auch durch ein Körperdubel.
00:07:35: Tatsächlich fällt beim Blick auf die später ausgestreiten Szenen auf, dass der Körper der Figur kaum zu sehen ist.
00:07:41: Ob eine Schwangerschaft überhaupt aufgefallen wäre?
00:07:44: Ist also zumindest fraglich!
00:07:46: Rechtlich war der Fall besonders spannend weil gleich mehrere Fragen zusammen kamen.
00:07:50: zum einen ging es darum ob überhaupt schon ein Arbeitsvertrag zustande gekommen war obwohl noch nichts unterschrieben war.
00:07:56: Zum anderen stellte sich die Frage ob eine Schwangenschaft allein ausreichen darf um eine bereits zugesagte Rolle wiederzu entziehen.
00:08:03: Zu einer gerichtlichen Klärung kam es allerdings nicht.
00:08:06: Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich und die Produktionsfirma zahlte Karokult einen Teil der vereinbarten Gage als Schadensersatz, damit bleibt aber die eigentliche Rechtsfrage leider offen.
00:08:17: Genau das hat der Spiegelartikel über den Sachwalt auch kritisiert, weil viele Verfahren mit einem Vergleich enden gibt es bislang nur wenige Urteile an denen sich die Filmbranche orientieren kann.
00:08:28: Die Unsicherheit bleibt also bestehen sowohl für die Produktionsfirmen als auch für schwangere Schauspielerinnen.
00:08:34: Zum Schluss noch ein Thema, das auch für einige Diskussionen gesorgt hat – die Bundesagentur für Arbeit bietet seit einigen Jahren den sogenannten Job Futuromaten an!
00:08:44: Das Online-Tool soll zeigen, wie stark einzelne Berufe künftig von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz betroffen sein könnten.
00:08:52: Für den Beruf des Journalisten – beispielsweise kommt der Futuromat zu dem Ergebnis dass rund vierzig Prozent der Tätigkeit automatisierbar seien.
00:09:01: Besonders überraschend ist dabei aber das ausgerechnet Recherche und Informationsbeschaffung dort sogar als vollständig automatiserbar eingestuft werden!
00:09:09: Und genau das stößt bei Medienwissenschaftlern auf deutliche Kritik.
00:09:13: Denn sie argumentieren, dass Recherche gerade die Aufgabe ist, die KI eben nicht eigenständig übernehmen kann.
00:09:19: Interviews führen Quellenprüfen, Informationen einordnen oder Missstände aufdecken – all das setzt menschliches Urteilsvermögen voraus.
00:09:27: KI kann zwar dabei unterstützen aber sie ersetzt diese Aufgabe nicht.
00:09:32: Ein weiterer Kritikpunkt laute, dass der Futuromat den Journalistenberuf methodisch falsch beschreibt.
00:09:37: Statt eigentliche Kernaufgaben wie Recherche-, Faktenprüfung oder Einordnung in den Mittelpunkt zu stellen werden dort unter anderem Lektorat- oder Publicistik als Kerntätigkeiten aufgeführt.
00:09:49: Mehrere Wissenschaftler sprechen deshalb von einer fachlich fehlerhaften Darstellung.
00:09:55: Die Bundesagentur verteidigt das Modell zwar und verweist darauf, Gleichzeitig kündigt sie aber auch an, den Jobfuturomaten bis Ende des Jahrtausendzehntes zu überarbeiten.
00:10:07: Auch wenn das Thema vielleicht auf den ersten Blick jetzt nichts mit Arbeitsrecht zu tun hat, passt es gut zum Einstieg in unsere heutige Folge.
00:10:14: Denn sowohl beim Streit am Frankfurter Flughafen als auch beim Jobfuteromaten zeigt sich dieselbe Entwicklung, KI verändert Berufe und Arbeitsprozesse Und die entscheidende Frage ist nicht, ob KI eingesetzt wird sondern wie sie eingesetzt werden und welche Aufgaben am Ende trotzdem bei Menschen bleiben.
00:10:32: Damit sind wir auch schon am Ende der ersten Folge von Our Update.
00:10:35: Ich hoffe, der kompakte Überblick hat euch gefallen und konnte ein paar der Entwicklungen in den vergangenen Wochen einordnen.
00:10:41: Wenn ihr eines der Themen noch einmal genau nachlesen möchtet, findet ihr unsere Quellen an den Shownotes und viele weitere aktuelle Meldungen auf arbeitenarbeitsrecht.de.
00:10:50: Wenn euch das Format gefällt freuen wir uns.
00:10:52: wenn ihr den Podcast abonniert und weiter empfehlt so verpasst ihr keine Folge Und schreibt uns doch mal in die Kommentare, was ihr von den fünf Fällen haltet.
00:11:00: Also habt ihr schon davon gehört oder was denkt ihr darüber?
00:11:04: Und macht doch mal mit bei unserer Umfrage in den Show notes!
00:11:07: Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Hour Update.