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Der Arbeitsrechtspodcast

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00:00:08: Das ist der Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht, die Personalmagazin für Arbeitgeber.

00:00:12: Mein Name ist Andreas Kabel und ich bin der Chefredakteur.

00:00:35: Weitere Informationen finden Sie in der Folgenbeschreibung.

00:00:55: Ich würde sagen angesichts steigender Flexibilität aber eben auch monetärer Notwendigkeiten in Zukunft zunehmen.

00:01:00: Worauf müssen Arbeitgeber achten und welche Einflussmöglichkeiten bestehen hier überhaupt?

00:01:05: Die bei Dr.

00:01:05: Lele, was ist eine Nebentätigkeit?

00:01:08: zunächst einmal?

00:01:09: Ich denke, Herr Krabbel, eine Nebtätigkeit ist eines auf keinen Fall eine Nebelsache im Arbeitsverhältnis.

00:01:15: Manchmal hat man ja so das Gefühl, dass insbesondere aus der Arbeitnehmerperspektive da so gesehen wird.

00:01:19: Da wird gesagt als eine Nebeltätigkeit, was regt ihr euch denn so auf?

00:01:23: Nebendätigkeit sind immer jede Tätigkeit außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses.

00:01:27: Das heißt also, da gibt es auch einen Bezug zum Hauptarbeiterverhältnisse Stichwort Zweitjobs, Sie hatten es schon gesagt.

00:01:34: Aber eben dann auch und das ist ja eine Neuigkeit, relative Neuigkeiten diese Nebentätigkeiten die vor allen Dingen durch die technischen Neuerungen stichwort Social Media, stich Wort Internet usw.

00:01:47: möglich gemacht werden aber eben letztendlich alles dass was außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses wie ein Arbeitsverhältnis behandelt wird.

00:01:57: Und wenn man sich der ganze Sache unbedarft nähert, kann man natürlich relativ harsh formulieren und sagen was geht den Arbeitgeber eigentlich die freie Zeit der Arbeitnehmer an.

00:02:08: Richtig das kann man formulieren!

00:02:09: Das ist auch absolut richtig formuliert denn dass wird den Arbeitegeber erstmal gar nichts an.

00:02:18: Allerdings muss man eben sehen, dass hier wir ja nicht über ein bloßes Freizeitverhalten uns unterhalten sondern über eine Nebentätigkeit.

00:02:28: Das heißt über eine anderweitige Verwertung der Arbeitskraft.

00:02:31: und das das relevant ist für Arbeitnehmer oder vor allen Dingen Verarbeitgeber kann man ja schon daransehen, dass es ihnen vielen Arbeitsverhältnissen in vielen Arbeitsverträgen die Formulierung gibt sie werden uns ihre gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

00:02:43: Das heisst also hier reden wir erst mal nicht über das Freizeidverhalten sondern wir reden darüber, dass die Arbeitskraft nochmal zweitverwertet wird.

00:02:51: und technisch gesprochen.

00:02:53: Und jetzt hängen wir ganz hoch auf welche Grundrechte drohen denn jeweils zu kollidieren?

00:02:57: Die Grundrechten sind immer wieder im Arbeitsfall eine Rolle spielen, Arbeitnehmerseite die Berufsfreiheit und auf der Arbeitgeberseite auch das Recht am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb beziehungsweise auch die Berufswreiheit.

00:03:13: wenn wir in diesen Bereich der Social Media Aktivitäten reingehen.

00:03:17: Stichwort Influencer gibt es ja auch viele Möglichkeiten heutzutage, dann kann auch sowas wie Meinungsfreiheit Artikel fünf Grundgesetz eine Rolle spielen.

00:03:26: also das ist alles eine fast schon Gemengellage wenn man das mal so

00:03:29: will.

00:03:30: Und jetzt habe ich als Arbeitgeber natürlich das Problem, ich weiß erst mal nichts.

00:03:34: Solange der Mitarbeiter nicht mit mir spricht, hab' ich ja überhaupt keine Ahnung ob dort eine Lebentätigkeit vorliegt oder nicht.

00:03:39: Ergo schließt sich die Frage an ist deine Lebent tätigkeit der Arbeitnehmer anzeigepflichtig?

00:03:44: Oder bedarf es dann wenn ich's als Arbeit-Geber weiß einer Genehmigung?

00:03:48: Stichwort Wahrheitspflicht bei gezielter Nachfrage.

00:03:51: Also darf der Arbeitnehmer im Zweifel vielleicht sogar lügen?

00:03:54: Ja, lügen darf er sicherlich nicht, weil erst mal hat es ja auch richtig gesagt der Krabbel.

00:03:59: wir reden hier nicht über reines Freizeitverhalten sondern wir reden ja eventuell oder fast immer um Übertätigkeiten die auch die Arbeitsleistung im Hauptarbeitsverhältnis beeinflussen können.

00:04:11: das heißt also hier wird man immer von einer Auskunftspflicht des Arbeitnehmers und einem Auskumpzrecht der Arbeitgeberin ausgehen können auch eine Wahrheitspflicht.

00:04:20: Man muss nicht so weit gehen und da hat die Rechtsprechung das ja auch eingeschränkt, dass man immer ein Genehmigungserfordernis hat.

00:04:26: Es ist ja sogar so, dass mittlerweile die Rechtssprechung sagt wenn keine Interessen des Unternehmens beeinträchtigt sind dann ist die Genehmigung die Nebentätigkeits-Genehmigung zu erteilen.

00:04:34: Das heißt also da ist ja die Nebtätigkeit in einer fast schon Normalität erhoben worden.

00:04:38: aber das heißt eben auch nicht, dass ich das im Geheimen tun darf weil die Arbeitgeberin muss ja auch beurteilen können was da geschieht oder möglicherweise Unternehmen Interessen beeinträchtigt werden.

00:04:49: Dann nähern wir uns nochmal von der anderen Seite, welche Tätigkeiten kann ich denn als Arbeitgeber ganz unproblematisch untersagen?

00:04:55: Ganz unproblematisch sind die Konkurrenztätigkeiten.

00:04:58: Das ist ja auch irgendwo klar.

00:05:00: sofort nicht, dass man sagt Niemand muss dulden das während einem Arbeitsverhältnis mit meinem Unternehmen steht er dann auch auf der anderen Seite.

00:05:08: Konkurrence macht entweder selber als selbstständiger oder vielleicht als Mitarbeiter im Konkurrentsunternehmen und alles das was letztendlich die Leistungsbeeinträchtigung ausmacht.

00:05:18: Das heißt also Arbeitszeit- und Ruhezeitverschlüsse.

00:05:24: immer als Nachtportier arbeitet oder als Disjockey, wie man das früher sagte und dann am nächsten Morgen völlig übernächtigt und unausgeschlafen die Arbeit antritt.

00:05:35: Da gibt es also eine Leistungsbeeinträchtigung und das hat da natürlich auch entsprechend oder kann entsprechende Konsequenzen

00:05:41: sein.".

00:05:42: Ja, das ist ein sehr schönes Stichwort denn das ist natürlich nicht nur für den Arbeitgeber ungünstig.

00:05:46: auf der Gesetzgeber hat er da Regelungen getroffen.

00:05:48: welche Rolle spielt dabei?

00:05:50: Erlaubt da, also wir setzen jetzt mal voraus dass es eine erlaubte Nebentätigkeit ist.

00:05:53: das Arbeitszeitgesetz und welchen Zweck hat in diesem Zusammenhang die arbeitsfreie Zeit?

00:05:57: ja aus Sicht des Gesetzgebers aus gutem Grund.

00:06:00: Ja, gut im Grund.

00:06:01: Das ist nämlich ja so dass der Gesetzgeber sagt und das ist auch das Arbeitszeitgesetz ein typisches Arbeitnehmerschutzgesetz wie vieles im Arbeitsrecht aber das ja ganz besonders nicht.

00:06:10: den acht Stunden Tag als soziale Errungenschaft spielt da eine Rolle.

00:06:14: Da soll die Gesundheit geschützt werden.

00:06:16: Das Arbeitszeit-Gesetz sagt es gibt einen acht Stundentag nicht mehr als acht Stunden in Ausnahmefällen zehn Stunden bei einem Zeichsprechende Ausgleich und dann eben auch die Ruhezeit die berühmten elf Stunden.

00:06:26: alles steht im Arbeitszeit gesetzt drin Und das ist natürlich völlig unabhängig davon, wie viele Arbeitsverhältnisse ich da habe.

00:06:32: Das gilt immer und jetzt wird also zusammen gerechnet und dementsprechend spielt auch natürlich das Arbeitszeitgesetz eine sehr große Rolle.

00:06:40: Unter welchen besonderen Voraussetzungen?

00:06:42: Sie haben es ja schon angesprochen.

00:06:43: Konkurrenztätigkeit ist natürlich tabu.

00:06:45: aber unter welchen besonderen Voraussetzungen kann eine Nebentätigkeit wegen Konkurrents zum Arbeitgeber untersagt werden?

00:06:51: Man kann gut reingucken in § Aber das ist eben auch die Arbeitnehmer übertragen.

00:06:59: Analog, da wird die Konkurrenztätigkeit untersagt.

00:07:03: Das ist also die Tätigkeit beim Wettbewerb und die Tältigkeit, die konkret eben das Geschäftsmodell oder die Geschäftstätigkeit der Arbeitgeberin beeinflusst aber auch so was wie Kunden abverben oder des Nutzen von Fachwissen in Konkurrent zusammenhängen.

00:07:20: Alles das darf untersagt werden steht unter dem großen der Konkurrenztätigkeit.

00:07:28: Dann gehen wir vielleicht mal in verschiedene Fallgruppen rein, wie sollten denn Arbeitgeber mit Nebentätigkeiten im sozialen Medien oder als Influencer umgehen?

00:07:35: Das zielt jetzt vielleicht so ein bisschen ab auf den Inhalt der Tätigkeit der Arbeitnehmer.

00:07:40: Ja, richtig.

00:07:40: Das zählt auf den Inhalt ab.

00:07:42: Es ist ja auch eine moderne Form der Nebentätigkeit und da es ja auch der Übergang fließend wird ja häufig auch gesagt naja das ist vielleicht gar keine Nebentehtigkeit nicht Influencer Social Media wobei eben bei Influencern erst doch um eine gewisse untertechnisch gesprochen Gewerblichkeit ergeht.

00:07:56: aber eben auch hier mit privaten Meinungsäußungen wird ja hier auch gearbeitet.

00:07:59: Da sind schon fließende Dinge und die Übergänge sind schon sind schon fließend.

00:08:05: Die präparaten Meinungseuswahl hatten wir gerade schon gesagt.

00:08:09: Das wäre ja auch schlimm, dass der Arbeitgeber das untersagen könnte.

00:08:13: Aber wenn es eben in die Konkurrenztätigkeit übergeht und das ist ja bei den Influencern häufig eben so, da wird's dann doch in dem Sinne kritisch.

00:08:23: Die Arbeitgebers Interessen können berührt werden.

00:08:26: Da sind die Stichworte immer gleich.

00:08:28: Das sind die sogenannten Affiliate Links oder das Sponsoring oder die Creator Aufträge, die da kommen.

00:08:34: Und sie sind ja auch monetarisierbar und werden auch monetarisiert.

00:08:38: eben ganz genau dann prüfen und sich anschauen, wie ist der Zeitaufwand zum Beispiel?

00:08:42: Was sind das für Werbepartner?

00:08:43: Da wird ja auch richtig gut und gerne an Werbung verdient.

00:08:47: Und geht das dann eben in diese Schwierigkeiten von Konkurrenzschutz, von Reputationsschutz oder eben auch von Geheimhaltungspflichten die ja mit dem Arbeitsverhältnis natürlich verbunden

00:08:56: sind?".

00:08:59: Im Prinzip reden wir ja über selbstständige Tätigkeit, aber vielleicht kann man das noch mal ein bisschen erweitern.

00:09:03: Welche Besonderheiten gelten denn insbesondere bei selbstständigen Tätigkeiten von Arbeitnehmern jetzt abgesehen vom Konkurrenzverbot?

00:09:10: Ja, das Konkurrenzverbot wird ja gerade dann auch in dem Sinne gar nicht beeinträchtigt.

00:09:15: Das bleibt da bestehen, weil es ist der Wettbewerb, der eine Rolle spielt.

00:09:18: Aber was zum Beispiel klassischerweise eben nicht eine Rolle mehr spielt, ist zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz.

00:09:23: wenn es nämlich hier nicht mehr im zweite Job um ein wirkliches Arbeitsverhältnis geht?

00:09:28: Das kann also dich dann ein bisschen verändern.

00:09:31: aber wichtig ist eben auch dass diese klassischen Dinge wie der Konkurrentsschutz, der Geheimnisschutz und eben auch der Wettschutz, die auch bei einer Selbstständigkeit als Nebentätigkeit weiter gelten.

00:09:42: Als Arbeitgeber ist es natürlich relativ attraktiv, möglichst viel einzuschränken in diesem Bereich.

00:09:48: Ist es denn möglich, ein weitergehendes Verbot von Lebentätigkeiten ganz pauschal zu regeln und halten Sie das für sinnvoll?

00:09:54: Das halte ich nicht für sinnfull weil es auch nicht durchsetzbar ist.

00:09:58: Das ist regelmäßig an der Rechtsprechung schon gescheitert diese pauschalen Verbote.

00:10:02: Es ist an sich ja sogar umgekehrt dass die Rechtsprechungen da sagt An sich muss die Nebendätigkeit genehmigt werden wenn die Arbeit Geber interessen und das ist der Haupt Weil ich nicht beeinträchtigt wäre, das heißt also sollte man sich nicht als Unternehmen die Blöße geben und zu versuchen mit einer unwuchsamen Klausel direkt sprechen zu korrigieren.

00:10:18: Das wird nicht gehen!

00:10:20: Man sollte diese Informationspflicht noch mal festhalten dass man im Bild ist was die Leute machen und dann kann man ja in begründeten Einzelfällen auch verbieten.

00:10:28: aber das sollte man auf keinen Fall pauschal tun.

00:10:30: So jetzt kommen wir auf den berühmten Einzelfall zu sprechen.

00:10:33: vielleicht können Sie so ein paar Fallgruppen mehr bilden.

00:10:36: Wie sollte man denn als Arbeitgeber auf die unzulässige Ausübung einer Nebentätigkeit reagieren?

00:10:41: Ja, das ist in der Tat genauso richtig wie sie sagen Herr Krabbel.

00:10:44: Das ist ein Einzelfall ja Gott sei Dank aber es läuft immer nach dem gleichen Prinzip ab.

00:10:48: Man muss erstmal natürlich den Sachverhalt aufklären und sich darüber im Klaren werden.

00:10:52: was passiert denn dann.

00:10:53: Da sollte dokumentiert werden, da sollte der Arbeitnehmer zur Unterlassung aufgefordert werden.

00:10:58: Dann wenn das nichts fruchtet muss abgemahnt werden und dann würde man ja möglicherweise schon über eine Königung Abhängig davon was es letztendlich ist, zum Beispiel Konkurrenzverhalten oder Geheimnisverrat sprechen.

00:11:09: ein bisschen zur außerordentlichen Kündigung.

00:11:10: Ist direkt sprechen auch sehr streng und sagt wenn das so ist dann sind auch außerordnliche fristlose Kündigungen denkbar und die werden durchgewunken beim Gericht.

00:11:20: Das heißt also hier aus Arbeitgeber sich Einzelfall Prüfung Aber auch ein einheitlicher und zügiger Prüfungsprozess, der immer eingehalten wird.

00:11:30: Und dass da nicht die Leute sagen können naja beim Herrn X habt ihr das so gemacht?

00:11:34: Bei der Frau Y habt ihr es so gemacht.

00:11:36: was macht ihr denn?

00:11:37: sollte einheitlich sein fair sein und auch wohlwollend sein gegenüber den Leuten

00:11:42: Ja und vor allem wahrscheinlich auch konsequent, um eine Außenwirkung zu erzielen.

00:11:46: Zum Abschluss vielleicht die Frage welche herangehensweise ist beim Thema Lebenstätigkeit ganz grundsätzlich zu empfehlen oder was können Sie aus der Praxis vielleicht berichten?

00:11:55: Ich denke was wir machen sollten ist... Wir gucken uns nochmal Arbeitsverträge an.

00:11:59: das beraten wir auch in letzter Zeit immer wieder ob man sollte sich das anschauen wie es die Belegschaft strukturiert.

00:12:06: Problem in Anführungszeichen ist nämlich ganz, ganz vielen Unternehmen kein Problem.

00:12:11: Und dann sollte man sich eben auch darüber im Klaren sein wie gehen wir mit den wirklichen krassen Fällen um und Nebentätigkeitsverletzungen von Konkurrenztätigkeit vom Geheimnis, Verrat und dergleichen also das Verrat für Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und man dann auch absolut gut aufgestellt ist aus Sicht der Belegschaft und Aussicht der gut geführten HA Abteilung die mit solchen Fällen dann umgehen

00:12:35: kann?

00:12:35: Ganz herzlichen Dank, lieber Dr.

00:12:37: Lele für diese Folge!

00:12:38: Wir hören uns beim nächsten Mal.

00:12:39: Tschüss

00:12:51: bis dahin!

Über diesen Podcast

Das ist der Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht.
In der Rubrik „Kurz gefragt“ befragen AuA-Chefredakteur Andreas Krabel und Redakteurin Alessa Mendolia Rechtsanwalt Dr. Jan Tibor Lelley zu aktuellen Themen aus den Bereichen Arbeitsrecht, HR und Personal.
In der Rubrik „Im Kontext“ sprechen wir mit wechselnden Experten ausführlich und ohne Zeitlimit über alles, was HR umtreibt.
Die Rubrik „In Persona“ nutzen wir, um die Menschen vorzustellen, die maßgeblich den Arbeitsalltag prägen. Wer steckt hinter den Entscheidungen von HR?

Alle Infos und Impressum unter: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/

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