Der Arbeitsrechtspodcast
00:00:08: Das ist der Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht, die Personalmagazin für Arbeitgeber.
00:00:13: Mein Name ist Andreas Krabbel und ich bin der Chefredakteur der AUA.
00:00:16: In der Reihe kurz gefragt sprechen wir regelmäßig mit Dr.
00:00:19: Jan Tiberlelei erst Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner
00:00:22: bei WUSI in Frankfurt.
00:00:24: Haben Sie schon einmal eines unserer Online-Siminare besucht?
00:00:27: Schauen sie sich unsere große Vielfalt unter www.arbeit-und-arbeitsrecht.de an!
00:00:35: Weitere Informationen finden Sie in der Folgenbeschreibung.
00:00:54: Auch eine dauerhafte lückenlose und heimliche Überwachung möglich.
00:01:04: Was ist da vertretbar, sinnvoll und vor allem auch?
00:01:07: Legal.
00:01:08: Lieber Dr.
00:01:08: Lele, wie viel Überwachung und Kontrolle ist überhaupt notwendig?
00:01:12: Wie ist die Lage in den Unternehmen wenn Sie einmal in die Praxis schauen?
00:01:15: Wenn wir
00:01:16: die Praxisschauen ist es ja das Thema eines der Urthemen des Arbeitsrechts.
00:01:20: ich hatte mal einen Kollegen, der ist mittlerweile aber in Pensionen Rente gegangen, der sagte er kam dann immer mit so einem angeblichen Angeblichen Lenin Zitat und sagte dann Vertrauen ist gut, Kontrolle is besser Und es gibt Unternehmen, die das so handhaben.
00:01:34: Wir werden ja gesehen wie weit das dann auch tatsächlich in der Praxis eine gute Idee ist.
00:01:38: Eins steht fest Kontrolle im Arbeitsverhältnis muss immer und darf auch immer nur legitim betrieblichen Zwecken dienen.
00:01:46: Sie hatten ein wichtiges Beispiel schon gesagt.
00:01:47: Der Krabbel Arbeitszeit kontrollieren bzw.
00:01:51: das Einhalten des Arbeitszeitregimes kontrollieren aber auch sowas wie IT-Sicherheit, Kundendatenschutz Insgesamt Qualitätskontrolle.
00:01:58: Das sind ja Themen, die im Arbeitsrecht natürlich eine wichtige Rolle spielen und ich habe mir gemerkt dass es eine gute Idee ist sich immer die Frage zu stellen welche Informationen brauchen wir denn für welchen Zweck?
00:02:09: also was konkret wollen wir den damit erreichen.
00:02:13: Und wenn man das jetzt mal so auf die allgemeine Lage zurückführen möchte, wie sieht es in den Unternehmen aus?
00:02:20: Dann denke ich viele Unternehmen haben gelernt, wie viel Kontrolle ist denn nun nötig und wie ist denn der klare betriebliche Zweck zu formulieren?
00:02:28: also nicht alles was maximal technisch möglich ist dass soll getan werden.
00:02:33: Ja und wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, dann merkt man natürlich auch schnell wie riesengroß der Graubereich eigentlich ist.
00:02:39: Und wie relativ klein der Bereich ist wo es ganz klar in Ordnung ist und ganz klar nicht in Ordnungen ist.
00:02:45: welche rechtlichen Grenzen existieren denn da?
00:02:48: vielleicht noch mal ganz allgemein um ins Thema einzusteigen?
00:02:51: Richtig das ist ein ganz wichtiges ganz wichtiger Ansatz Und das führe ich mir auch in der Praxis immer wieder vor Augen.
00:02:58: Ich denke drei Ebenen kann man sich gut merken.
00:03:00: die erste Ebene, dass ist aber natürlich auch allen unseren Hörerinnen und Hörern klar es ist Datenschutzrecht, das ist die erste die große vielleicht sogar die wichtigste Ebene in der auch andere Dinge enthalten sind.
00:03:12: übrigens Die zweite Ebene die dann genannt wird häufig meiner Meinung nach auch zu Recht ist das Persönlichkeitsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter was selbstverständlich auch im Arbeitsverhältnis gilt.
00:03:25: Und da eben eine wichtige rechtliche Grenze in den verschiedenen Ausprägungen dann konstituiert.
00:03:30: Und dann das dritte und, dass es nicht lasst und auch nicht liest ist die Mitbestimmung.
00:03:35: wenn ein Betriebsrat besteht gibt es mit Bestimmungsthemen wie in diesen Konstellationen immer eine wichtige Rolle spielen.
00:03:44: Das heißt also die Datenverarbeitung braucht eine tragfähige Grundlage und richtet sich idealerweise an diesen drei Grenzen aus Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht.
00:03:53: und wenn es besteht ein Betriebsrat besteht der betrieblichen Mitbestimmung.
00:03:56: Ja wunderbar dann haben Sie nämlich vor allem auch schon einen kleinen Überblick oder eine Vorschau gegeben was wir heute besprechen wollen.
00:04:03: ganz allgemein vielleicht nochmal wann wird aus einer zulässigen Kontrolle eine unzulässige Überwachung?
00:04:09: Man kann ganz allgemein sagen und das ist, Gott sei Dank muss man ja hier mal sagen so allgemeing gar nicht.
00:04:14: Sondern es ist ein guter Merksatz auch denn die Grenze ist immer dann auf jeden Fall erreicht wenn Beschäftigte ohne hinreichenden Anlass dauerhaft oder lückenlos oder auch individualisiert beobachtet werden und dementsprechend auch Daten über die Betroffenen gesammelt werden.
00:04:34: also das ist dann ein System Ein IT-System.
00:04:38: was Protokoll erstellt darf zum Beispiel nicht stillschweigend dazu genutzt werden, ein Produktivitäts-Ranking zu erstellen.
00:04:49: Was immer wichtig ist das kritisch gesehen wird aus der datenschutzrechtlichen Brille die Echtzeitüberwachung vollständige Bewegungskommunikationsprofile.
00:04:58: Wichtig ist auch und das betont das Bundesarbeitsgericht in den Einschläge gegen Entscheidungen immer wieder die mildere Alternative.
00:05:05: Das ist ja ein wichtiger, wichtiges Konzept aus dem Datenschutzrecht allgemein.
00:05:10: Es geht ein bisschen auch ins öffentliche Rechte sogar rein.
00:05:13: Dass man sich also immer fragen muss, dieser Vorgang, diese Kontrolle, diese Überwachung möglicherweise mit einem weniger weniger invasiven Mittel auch möglich.
00:05:23: Also zum Beispiel ob eine Schicht nicht besetzt war da genügt ja z.B.
00:05:28: ne Zeiterfassung und nicht eine rund um-und twenty four seven Kontrolle.
00:05:33: Ja.
00:05:34: und dem Thema Kontrolle und Überwachung, dem haftet ja so ein bisschen, ich würde sagen einen Geschmäckle an.
00:05:39: Und es besteht so ein wenig Angst sich mit dem Thema vielleicht auseinanderzusetzen.
00:05:43: Das rührt wahrscheinlich auch daher das technisch sehr viel möglich ist.
00:05:49: Anders gefragt was kann die Technik heutzutage?
00:05:53: Einerseits bei der Performance Messung aber vielleicht auch andererseits bei einer Überwachungsmessung.
00:05:58: zu rechten, Fragezeichen was immer auftaucht weil es ist ja unbestreitbar dass die Technik nicht nur riesige Sprünge nach vorne gemacht hat.
00:06:06: Die hat sich ja lichtjahr nach vorne entwickelt und sich das mal so überlegt wird vor hundert Jahren.
00:06:10: was bedeutete da Kontrolle?
00:06:12: Kontrolle bedeutet vielleicht noch dass der Chef sich ans Werkthor stellt und guckt ob da einer zu spät kommt also persönlich das durchführt oder ob der Vorgesetzte durchs Büro geht und den Leuten über die Schulter schaut.
00:06:23: Das wissen unsere Hörerinnen und Hörern das alles vergangen hat auch Gott sei Dank Vergangenheit, aber die Technik macht heute nicht alles.
00:06:30: Aber vielmöglich manchmal auch wesentlich mehr möglich als man sich so vorstellt.
00:06:36: Da reicht das technisch.
00:06:37: Ich schreibe jetzt wie gesagt nur das technische Mögliche, da reicht das Spektrum ja von Zeiterfassung zu Auftragsdaten Erfassung.
00:06:44: dann gibt es CRM-Aktivitäten also Customer Relationship Management Aktivitäten.
00:06:49: Dann gibt es Login Protokoll und da gibt es das Abfragen des Teams Status Also MS Teams mit dem ja fast alle Leute, die irgendwie ein Bildschirm arbeiten zu tun haben.
00:07:00: Da gibt es Bildschirmmaufzeichnungen da gibt es Sicherheitsblocks, da gibt's GPS-Daten wenn sich hier Leute bewegen also Stichwort Vertriebsmitarbeiter und dann gibt das eben jetzt auch und auch schon eine ganze Weile muss man sagen technische Möglichkeiten der KI, der künstlichen Intelligenz kann das zusammenführen, die kann profil Leistungsprognosen erstellen.
00:07:20: Also die technischen Möglichkeiten sind enorm.
00:07:23: Und da kommt ja auch dann das ins Spiel, was wir heute hier besprechen.
00:07:26: Nämlich die rechtlichen Grenzen des Ganzen?
00:07:28: Ganz genau.
00:07:29: Möglicherweise auch moralische Grenzen.
00:07:31: Ich den das Ganze jetzt mal wertfrei.
00:07:33: es ist sehr verlockend, was dort möglich ist.
00:07:35: Deshalb gehen wir einmal ins Konkrete.
00:07:37: wie weit.
00:07:38: dürfen denn Arbeitgeber nehmen wir mal die Beispiele E-Mail Internet und Microsoft drei sixty Daten auswerten?
00:07:43: wo verlaufen da die Grenzen zwischen der betrieblichen IT Sicherheit möglicherweise, die man vorschieben kann mit der Mitarbeiterüberwachung?
00:07:50: Die Beispiele finde ich sehr gut, weil die ja das letztendlich widerspiegeln, womit denen auch die meisten erstmal so ganz direkt zu tun haben.
00:07:57: Am Bildschirm zumindestens wenn sie am schreibtisch arbeiten im Bildschirmarbeiten erst mal denke ich ist eine gute Ausgangslage dass man sagt man braucht eine klare Nutzungsordnung.
00:08:06: also das ist die altbekannte mittlerweile ja alt bekannte Frage ist die Privatnutzung verboten oder erlaubt dieser Tools also email internet Und das Microsoft, was ja so ein All-around-Tool mittlerweile geworden ist.
00:08:21: Also wird das privat genutzt oder darf es privat genutscht werden?
00:08:25: Das ist nur für die dientliche Nutzung zur Verfügung gestellt.
00:08:29: Die ungeduldete oder unklare Nutzungen oder die Duldung ohne den richtigen Zustand zu beschreiben ist sicherlich der schlechteste Weg zu gehen.
00:08:40: dass wo sie schon angesprochen hatten die Sicherheitsdaten häufig auch der Einstieg für Kontrolle sind.
00:08:47: Nicht die IT-Sicherheit, nicht zu Unrecht muss man ja ganz offen sagen.
00:08:50: Die müssen eben zweckgebunden verarbeitet werden und da müssen die Zugriffe beschränkt werden.
00:08:55: Da müssen Auswertungen protokolliert werden.
00:08:59: Und da ist es letztendlich auch so dass immer konkrete Anlässe für eine zumindest in die tiefe gehende Kontrolle geben muss.
00:09:09: Wenn man sich nur jetzt mal auf das Thema Microsoft Und ich denke, das haben unsere Hörerinnen und Hörern ja sicherlich mindestens schon mal gehört.
00:09:18: Das ist ein mitbestimmungspflichtiges Tool.
00:09:21: da gibt es auch eigene Betriebsratsschulungen nur zu diesem Thema und vor allen Dingen ist es natürlich deswegen mitbestimmungspflichtig weil Leistungs- und Verhaltenskontrollen bis auf die individualisierte Ebene hinab
00:09:35: geht.
00:09:36: Sie haben ein ganz spannendes Thema angesprochen, da bin ich gespannt auf Ihre Meinung, die Duidung der privaten Nutzung der IT Infrastruktur beziehungsweise des Laptops usw.. Würden Sie das empfehlen, einfach zu verbieten?
00:09:49: Dann hätte man das nicht mehr auf dem Tisch.
00:09:51: oder gibt es da auch Vorteile zu sagen, liebe Mitarbeiter, nutzt doch privat.
00:09:55: Ja
00:09:55: ich bin da etwas strikter als ich das vielleicht sonst manchmal bin und bin nach wie vor schon seit vielen Jahren ein großer Verfechter des Verbots der Privatnutzung und zwar jetzt in den letzten Jahren immer wieder.
00:10:08: Ich glaube eine Zeit lang aber das ist mittlerweile schon viele Jahre her hatte die erlaubte Privatnutzung einen Sinn und sind nämlich da, als man noch nicht so verbreitet mit Smartphones privat auch gearbeitet hatte.
00:10:22: Mittlerweile ist es aber so dass jeder Beschäftigte im Betrieb ein Smartphone in der Tasche hat.
00:10:28: das behaupte ich jetzt einfach mal so.
00:10:29: also ich glaube die Leute die ohne Smartphone ins Büro kommen die lassen sich an einer oder zwei Händen abzählen.
00:10:35: heutzutage und da ist alles das möglich was früher Mann vielleicht mit Recht sagen konnte naja das kann ich aber letztendlich nur im Büro machen weil ich das zu Hause technisch gar nicht umsetzt kann, vielleicht weil ich sogar kein Internetzugang habe oder irgendwie sowas.
00:10:49: Das ist ja alles Gott sei Dank Vergangenheit und deswegen glaube ich es ist ein sauberer Schnitt zu sagen die Privatnutzung zu verbieten und damit schneidet man auch niemanden von etwas ab, weil die meisten Leute wie gesagt das alles über Smartphone privat sowieso machen können.
00:11:02: Dann gehen wir wieder zurück zum Thema.
00:11:04: darf man denn Produktivitäts- und Leistungsdaten aus digitalem System nutzen etwa die Zeiterfassung CRM Teams
00:11:10: usw.,
00:11:10: also wo ist da die Grenze?
00:11:12: Ja richtig, die darf man nutzen.
00:11:13: Das wäre ja auch eigenartig wenn man das nicht dürfte.
00:11:16: wobei Herr Krabbel die Frage ist von ihrer Seite natürlich zurechtgestellt weil die Frage ja auch immer wieder gestellt wird.
00:11:21: es wird sogar gar nicht mehr als frage formuliert und er wird dann gesagt dass darf man nicht.
00:11:25: Das ist natürlich unsehn weil ich in einem Arbeitsverhältnis natürlich Produktivität und Leistung prüfen können darf und prüffen können muss.
00:11:34: Das ist übrigens auch im Interesse der anderen Kolleginnen und Kollegen, die ja vielleicht auch einen Interesse daran haben ihre eigenen Leistungen, ihre guten Leistung gut gewürdigt zu sehen.
00:11:45: Das heißt Ja das darf ich aber eben nicht nach dem Motto jetzt zitiere ich mal wieder vorhanden.
00:11:51: es ist eben da die Daten sind da deswegen dürfen sie auch verwenden.
00:11:55: Nicht dass wäre der falsche Ansatz sondern auch hier gilt eben Konkret den Zweck mir vor Augen führen muss.
00:12:03: Das kann so etwas sein wie Kapazitätssteuerung, das kann etwas sein Wie Qualitätssicherung?
00:12:08: Das kann aber auch das Steuern von konkreten Aufgaben sein also zum Beispiel dass Aufgaben zuweisen an Teams oder einzelne Personen im Team.
00:12:17: Das heißt es ist alles möglich und das darf man auch.
00:12:20: Es kommt dann eben darauf an Dass ich hier nicht in Anführungszeichen den Autopiloten einschalten Und alle Daten die Ich habe Stichwortartig oder Schlagwortartige so verwende, wie ich mir das vorstelle.
00:12:33: Sondern diese drei Ebenen die wir zu Anfang erwähnt hatten muss sich eben einhalten und im Hinterkopf behalten.
00:12:39: Dann würde ich die nächste Frage mal bisschen zuspitzen denn was gilt bei der Videoüberwachung beim GPS-Tracking?
00:12:45: Oder stichwort Autopilot vielleicht der Kontrolle von Deedsfahrzeugern?
00:12:48: also wann sind solche Maßnahmen wiederum gerechtfertigt?
00:12:51: Die sind auch gerechtwertigt häufiger gerechtfertigt, auch übrigens von der Rechtsprechung abgesegnet.
00:13:00: Gerechtfertigt als dass manche in der Praxis sich denken eine wichtige Unterscheidung in diesem Bereich ist es ja immer folgt diese Überwachung, zum Beispiel Videoüberwachung oder GPS Tracking.
00:13:12: Erfolgt das offen oder verdeckt?
00:13:15: Da sagt die Rechtsprechung auch die offene Überwachungen also zb der Schutz von Zugängen, der Schutz vom Waren, der Schutz von Kassen durch Beobachtung oder eben durch GPS Tracks von Dienstfahrzeugen.
00:13:28: Der ist erlaubt und braucht einen Zweck und eine rechtliche Grundlage.
00:13:35: Und dann gibt es die Grenzen sind auch aus meiner Sicht schon fast nach dem gesunden Menschenverstand klar.
00:13:41: Das ist nämlich das, dass Tabu natürlich so etwas ist wie Sanitär-Unkleide oder Pausenbereiche oder auch Tonaufnahmen werden auch meine Meinung nach zu Recht von der Rechtsprechung als besonders eingriffsintensiv gesehen und das ist letztendlich dann auch immer eine Grenze.
00:13:59: aber Das Grundsätzliche, das muss man im Hinterkopf behalten oder sollte man sich darüber im Klaren sein.
00:14:05: Ja, das ist zulässig aber eben nicht um die Beschäftigten auf Schritt und Tritt zu begleiten.
00:14:11: Eine weitere Möglichkeit beziehungsweise einen weiteren Anlass zu kontrollieren besteht ja im Rahmen eines Verdachts.
00:14:19: Wie weit kann man denn im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen zur Aufklärung eines konkreten Verdachts gehen?
00:14:24: Und vor allem welche Anforderungen gelten dann bei versteckten Kontrollen, Sinn gemäß durchzuführen sind, denn offen macht da ja einen Überwachung keinen Sinn.
00:14:33: Die
00:14:33: Macht keinen Sinn und das sind ja auch Herr Krabbel wie Sie richtig sagen die ganz neuralgischen, die Delikatenfälle in der Praxis.
00:14:40: wenn es einen konkreten Verdacht gibt Wie will man dann weitermachen?
00:14:44: Das fragen sich natürlich viele Personalverantwortliche.
00:14:48: Auch da sagt die Rechtsprechung meiner Meinung nach zu Recht auch absolut zurecht Arbeitgeber sind da nicht handlungsunfähig.
00:14:55: aber Es muss ein ganz bestimmtes Protokoll, den ich das jetzt mal eingehalten werden.
00:15:00: Früher sagte man auch so ein Prüfvermerk.
00:15:02: da wird dann zum Beispiel sowas.
00:15:04: wird man sich Gedanken machen darüber ob man sagt gibt es konkrete Tatsachen die einen Verdacht hier eines eventuellen Verstoßes Arbeitsverstoss, also Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder vielleicht sogar Verstoße gegen Strafrecht.
00:15:17: Gibt es diesen konkreten Verdacht?
00:15:19: Welche Pflichtverletzung, schwere Pflicht-Verletzungen steht denn hier im Raum?
00:15:22: würde man sich dann fragen, gegen welchen räumlich und funktional abgrenzbaren Personenbereich riechtet sich denn dieser Verdacht auch nicht allgemein, nicht gegen alle?
00:15:32: Und das hatte ich ja auch schon angesprochen, welches milder Mittel gibt es denn hier diesem Verdacht aus dem Weg zu räumen oder eventuell zu bestätigen, also zum Beispiel so etwas wie Plausibilitätsprüfungen und eine offene Kontrolle usw.
00:15:46: Also dieses Prüfprotokoll wenn man das durchlaufen lässt und da überall sein Häkchen machen kann dann kann man auch verdeckt konkret bei konkreten Verdachtfällen eben kontrollieren oder ermitteln.
00:15:58: Das ist ja die versteckte oder verdeckte Videoüberwachung z.B.
00:16:01: Oder sogar auch ganz invasiv aber auch von der Rechtsprechung nicht komplett abgelehnt.
00:16:06: sogar ein Detektiveinsatz
00:16:08: Ja.
00:16:08: und den letzten Block, den wir behandeln wollen, die hatten sie auch schon angedeutet.
00:16:12: Und das ist ein nicht ganz unwichtiger.
00:16:13: Welche Bedeutung hat denn Fallgraf Siebundachtzig Abs.
00:16:16: Eins der berühmte Nummer sechs Betrifugie?
00:16:18: Wann löst der Einsatz technischer Einrichtungen einen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus?
00:16:23: Die Vorschrift ist wie Sie es richtig sagen Krabbel-Zentral für diesen ganzen Bereich.
00:16:27: wenn Betriebesrat besteht, ist das der Kern der betrieblichen Mitbestimmung.
00:16:32: im Kollektiverschutzmechanismus wird das ja auch genannt.
00:16:35: Das heißt der Betriebersrat bestimmt dann eben mit bei Einführung anwendend technischer Einrichtungen, die zu dieser Überwachungsverhaltenleistung bestimmt sind.
00:16:46: Das ist natürlich nicht nur so etwas wie Kameras oder auch alle diese ganzen Tools über die wir heute schon gesprochen hatten, die Software, die Headsets, die Zeiterfassung und die Auswertungsfunktionen in allen möglichen Standard-Tools.
00:16:59: Und der große, in der Praxis ja immer wieder diskutierte Punkt ist dann der das die Rätsprechung ja sagt naja es reicht eben aus dass die Einrichtung objektiv geeignet ist die Überwachung durchzuführen und es ist eben nicht so da auch konkret diese Absicht der Überwachungen hinzukommen muss.
00:17:19: Das wird kritisiert.
00:17:20: schon seit vielen vielen Jahren wird es kritisieren.
00:17:22: Es ist aber die Rechtsprechung mit der wir erst mal im Moment leben müssen.
00:17:26: Ja, darauf stürzt sich in der Regel auch der Betriebsrat.
00:17:29: Was geschieht denn bei Missachtung der Beteiligungsrechte des Betriebesrats?
00:17:33: Bei Einführung und Nutzung ist dann das ganze Projekt gestorben wird alles auf null gesetzt?
00:17:39: was gilt für mich als Arbeitgeber?
00:17:41: Das geht genau in diese Richtung wie Sie sagen Herr Krabbel es sind nämlich keine bloßen Formfehler ist aus meiner Sicht auch konsequent von der Rechtsprechung immer so gesagt worden weil wenn das nicht wirklich auch einschneidende Folgeln hätten die hätte die Missachtung der Mitbestimmungsrechte, dann wären die Mitbestimungsrechter ja nur ein Papiertiger.
00:17:58: Das heißt es ist nicht ein Formfehler.
00:18:00: Der Betriebsrat kann diese mit Bestimmungswidrige einfügen oder auch Nutzungen von derartigen Anwendungen und Tools gerichtlich untersagen lassen.
00:18:09: Da kann die Beseitigung von bereits im Einsatz befindlichen Tools verlangen.
00:18:14: Es geht sogar bis hin eben wirklich zu einem ganzen Projekt Stop.
00:18:20: Und dazu kommen aber Auch solche Dinge auf einer ganz anderen Ebene sind aber regelmäßig damit auch dann im Spielfahrenersatzansprüche, zum Beispiel nach DSGVO Artikel eighty-two und dann etwas differenzierter mittlerweile so etwas wie Beweisverwertungsverbote sich dann ergeben können.
00:18:38: Da bin ich ein bisschen vorsichtiger.
00:18:40: Aber das ist eben kein Formfehler sondern die Mitbestimmungsrechte werden auf dieser Ebene gestärkt von der Rechtsprechung.
00:18:47: Ja, und ganz zum Schluss die klassische Frage von mir.
00:18:50: Wie schafft man denn eine rechtssichere Balance zwischen dem berechtigten Kontrollinteresse auf der einen Seite?
00:18:55: Und die Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter auf der anderen Seite?
00:18:58: ist da die Betriebsvereinbarung das Mittel der Wahl?
00:19:01: Sie ist es, Herr Krabbel, die Antwort wird sich vielleicht nicht wundern.
00:19:04: sie ist es aus meiner Sicht, die Betriebvereinbauerung ist hier das Mittel dieser Wahl, die gut gemachte Betriebesvereinwahrungen, die die Interessen ausgleichen.
00:19:11: Ich habe in der Praxis immer wieder auch die Erfahrung gemacht dass viel zu viele Arbeitgeber damit zurückhalten sind.
00:19:17: und dann sagen sie zu mir auch Menschen, die machen das doch sowieso nicht am Betriebsrat.
00:19:22: Und die wollen das alles nicht.
00:19:23: Die wollen nur bremsen.
00:19:25: Das habe ich in der Praxis häufig anders erlebt gerade wenn man das diskutiert, wenn die Betriebesräte wissen welche Risiken auch in Unternehmen bestehen.
00:19:33: Ich wollte zum Beispiel so was wie IT sich halt.
00:19:35: Dann kommt man sehr schnell im Rahmen einer Betriebevereinbarung zu einem sehr guten Ergebnis.
00:19:39: und jetzt nehme ich wieder mal die Arbeitgeberperspektive ein.
00:19:42: Wenn man eine solche Betriebeteilbarungen hat, eine sehr, sehr starke Grundlage.
00:19:47: Die ist auch in der Belegschaft akzeptiert umzukontrollieren und rechtssicher zu kontrollieren und die schlimmen Fälle im Anführungszeichen auch in den Griff zubereiten.
00:19:55: Ja doch
00:19:55: diesen kleinen Werbeblock habe ich auch ein bisschen gehofft und die Betriebsvereinbarung ist in der Regel die beste Wahl.
00:20:01: Herzlichen Dank lieber Dr.
00:20:02: Lele für diese Folge!
00:20:03: Wir hören uns beim nächsten Mal.
00:20:04: Tschüss bis dahin.
00:20:04: Danke
00:20:05: schön.
00:20:05: Ciao ciao.
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