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Der Arbeitsrechtspodcast

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00:00:08: Das ist der Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht.

00:00:35: Weitere Informationen finden Sie in der Folgenbeschreibung.

00:00:38: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge.

00:00:40: kurz gefragt heute mit dem Thema Kinderkrankentage, was plant Herr Linnemann für zwanzig, siebenundzwanzig?

00:00:47: Er krankt ein Kind haben die Eltern ja Anspruch auf Krankentage soweit so bekannt und eine zu Coronazeiten erweiterte Regelungen für berufstätige Eltern soll nun auslaufen.

00:00:57: das ist vielleicht auch gar nicht so uninteressant denn in den Medien wird ja häufig davon berichtet.

00:01:02: dass hier etwas gestrichen werden soll ist vielleicht nochmal ein bisschen was anderes als wenn eine Regelung, die kurzfristig getroffen wurde auslaufen soll.

00:01:09: Was bedeutet das eigentlich für Arbeitgeber und welche Rechte haben Arbeitnehmer heute?

00:01:15: Worauf müssen Unternehmen insbesondere bei Fehlzeiten wegen kranker Kinder achten?

00:01:19: Liebe Dr.

00:01:19: Lele, beginnen wir mit dem aktuellen Stand.

00:01:22: Welche Rechte habe Beschäftigte zwanzig sechsundzwanzig Wenn ihr Kind krank ist und wann besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld?

00:01:29: Das Kinderkrankengeld, also im aktuellen Zustand ist ja eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und das ersetzt regelmäßig neunzig Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsendgelds.

00:01:41: Das kann man alles wunderbar nachlesen.

00:01:43: in §.

00:01:46: Und die häusliche Betreuung, das ist der aktuelle Stand.

00:01:51: Das steht jedem anspruchsberechtigten Elternteil je Kind bis zu fünfzehn Arbeitstage zu allein erziehende dreißig und die jährliche Gesamtgrenze aktuell liegt bei Arbeitstagen.

00:02:07: Und da ist immer die Voraussetzung in eigener Krankengeldanspruch, ein gesetzlich versichertes Kind eine erzig bestätigte Bedrohungsbedarf und das fehlen einer anderen betreuungsfähigen Person im Haushalten.

00:02:20: der Sonderregelung gibt es noch für Behinderte oder besonders pflegebedürftige Kinder.

00:02:25: also das ist das wo wir im Moment stehen.

00:02:28: Was ändert sich denn jetzt für Arbeitgeber konkret, wenn die Zahl der Kinderkrankentage ab siebundzwanzig tatsächlich von fünfzehn auf zehn Tage pro Kind und Elternteil sinkt?

00:02:39: Man könnte ja sagen das geht den Arbeitgebern eigentlich gar nichts an.

00:02:42: Dann sind es halt einfach nur noch zehn.

00:02:44: aber vielleicht Ich will so ein bisschen hinaus auf eine kulante Regelung.

00:02:48: Was macht da Sinn?

00:02:49: Ja, ich meine es macht Sinn.

00:02:51: Kulante Regelungen können ja häufig Sinn machen.

00:02:55: die aktuelle Diskussion geht ja vor allen Dingen darum dass diese unmittelbare finanzielle Entlastung der Arbeitgeber dar ins Feld geführt wird.

00:03:09: Kindergangenkalt zahlt erst mal die Krankenkasse Und wenn jetzt sich keine weiteren, Sie hatten das ja auch angedeutet Herr Grabel.

00:03:20: Wenn sich keine weitere Gesetzesänderungen ergeben dann würde ich ab dem ersten Januar zwanzig siebenundzwanzig die holzige Betreuung wieder zehn Arbeitstage hier Kind und Elternteil zwanziger Alleinerziehende mit der Gesamtgrenze fünfundzwanzigt beziehungsweise fünfzig Arbeitstage eingreifen.

00:03:38: Ja und vielleicht noch mal zur Klassstellung der Diskussion denn Kassenlinde man bezeichnet die fünfzehn Tage Regel als Corona-Sonderregelung.

00:03:45: soweit so richtig.

00:03:45: ist denn rechtlich bereits irgendwas entschieden.

00:03:48: Sie haben es auch vielleicht gerade angedeutet, dass ab siebenundzwanzig wieder zehn Tage gelten oder kann sich daran noch etwas ändern?

00:03:53: Sehen Sie da irgendwas in der Diskussion?

00:03:55: Ja, ich meine man weiß ja nie unsere Regierung und das kann man ja auch verstehen.

00:04:00: Sucht ja auch nach Möglichkeiten Reformwilligkeit und Reformfähigkeit zu zeigen.

00:04:08: wie gesagt das absolut verständlich macht ja vielleicht sogar jede Regierung nicht weil Reform Willigkeit und die Reformfähigkeit das ist ja nie schlecht für eine Regierung.

00:04:17: im Moment denke ich ist es ja so dass die geltende Gesetzesfassung diese in Anführungszeichen Rückkehr schon enthält steht, im Paragraph um forty-fünf.

00:04:26: Absatz zwei SGB Römische Fünf diese Grundwerte ja drin.

00:04:31: und die höheren Werte über die wir gerade gesprochen hatten.

00:04:34: Die gelten laut Gesetz ausdruckig nur für das Kalender Jahr zwanzig sechsundzwanzig also bis zum ein dreißigsten zwölften diesen Jahres.

00:04:42: Ich finde es deshalb so wichtig, weil das ein bisschen untergeht in der Diskussion und so dargestellt wird als würde hier eine härtere Regelung eingeführt.

00:04:50: Dabei kommen wir auf den Normalzustand zurück.

00:04:52: ob der wiederum Sinn macht oder in Ordnung ist darüber kann man natürlich diskutieren.

00:04:56: gehen wir zurück zum rechtlichen.

00:04:57: was passiert wenn ein Kind länger krank ist?

00:04:59: Und die Kinderkrankentage des Elternteils bereits ausgeschöpft sind?

00:05:02: welche Freistellungsansprüche können dann noch bestehen?

00:05:05: Das ist auch ganz wichtiger Punkt der auch meiner Meinung nach zumindest habe ich das so beha... beobachtet, in der Diskussion etwas zu kurz kommt im Moment noch.

00:05:16: Denn wenn wir jetzt mal davon ausgehen dass diese Tage für die häusliche Betreuung verbraucht sind dann bezieht sich das ja erstmal nur auf den Anspruch auf Kinderkrankengeld und die Freistellung.

00:05:27: Daneben gibt es ja noch und das kennen unsere Hörerinnen und Hörern dem Paragraph sixhundertsechzehn BGB und Arbeitsverträge und Tarif Verträge.

00:05:37: Sechshundertzehn Paragraf sechshundert sechzehntin BGB kann in einem verhältnismäßig kurzen, persönlichen Verhinderungszeitraum eine bezahlte Freistellung auch absichern.

00:05:48: Also der klassischen Fall des kurzfristig erkrankten und der Betreuung bedürfenden Kindes.

00:05:54: Den kann man vertraglich ausschließen.

00:05:56: dem Paragraph sixhundertsechzehn BGB das machen Arbeitgeber teilweise Aber man wird sich ja hier trotzdem darüber unterhalten müssen, welche anderen Regelungen eben zum Beispiel vor allen Dingen Paragraph sixhundertsechzehn BGB ist dann nach einem Verbrauch dieser Kinderkrankengeldtage geben kann.

00:06:16: Bei der Recherche bin ich auf Folgendes gestoßen bzw.

00:06:19: folgende Frage gestoßend darf denn ein Arbeitgeber verlangen das Beschäftigte zunächst Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen bevor sie Kinderkranken Tage in Anspruch nehmen?

00:06:28: Wie sinnvoll ist dieser Vorschlag?

00:06:30: Also der Vorschlag, Herr Krabbel.

00:06:31: Wenn ich das... Das finde ich sehr gut, dass Sie das ansprechen.

00:06:34: Das liest man nämlich immer wieder!

00:06:36: Ich frage mich nur welche personalpolitischen Konsequenzen man mit sowas auslösen will.

00:06:41: Weil das ist ja ein Vorschlag.

00:06:43: Der kann ja Stichwort Betriebsklima und Unternehmenskultur überhaupt nicht arbeitsrechtlich gedacht.

00:06:49: Nur in diese Richtung gedacht.

00:06:51: Das ist auch ein Thema was wir hier im Podcast öfters beansprächen.

00:06:53: Das kann ja nur im Disaster enden.

00:06:55: wenn ich also Leuten deren Kinder Mitarbeiter beschäftigten, deren Kindererkrankensage nur musste jetzt mal Urlaub dafür nehmen.

00:07:04: Das ist auch uns rechtlich eben nicht so.

00:07:07: Wenn die Voraussetzungen auf den § forty-fünf erfüllt sind dann darf Arbeitgeberin die Freistellung nicht davon abhängig machen dass da Beschäftigte erst Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.

00:07:19: man kann sicherlich freiwillige Vereinbarungen treffen.

00:07:22: nun wie gesagt ich glaube aus Sicht von Unternehmenskultur und von Personalpolitik ist es ein ganz dünnes Eis auf das man sich da bewegt, wenn man sowas ins Spiel bringt wie erstmal Urlaub nehmen.

00:07:34: Ich befürchte, das sind dann doch trotzdem Leiderfälle aus der Praxis.

00:07:38: Schlecht beraten kann man da nur sagen wir müssen Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Erkrankung des Kindes und den eigenen Ausfall informieren.

00:07:45: welche Nachweise darf der Arbeitgebe hier verlangen?

00:07:48: Ist das ein Gleichlauf mit der eigenen Erkrankung?

00:07:50: Den gleichlauf gibt es nicht!

00:07:52: Der liegt erstmal ja nahe.

00:07:53: Man könnte nämlich schauen in dem § V Entgelt-Vorzahlungsgesetz Mit den dortigen Meldepflichten.

00:07:59: auch die EU ist ja bei uns im Podcast auch schon mal mehrmals angesprochen worden, absolut zurecht.

00:08:05: Das ist allerdings hier erstmal nicht einschlägig.

00:08:09: Arbeitgeber muss unverzüglich über die Verhinderung und die Voraussicht hier dauerinformiert werden.

00:08:15: Praktischerweise gestieht das möglichst vor Arbeitsbeginn Und die Anspruchsvoraussetzung für den Paragrafen-SGB V bei häuslicher Betreuung ist das ärztliche Zeugnis.

00:08:32: Da gibt es auch entsprechende Muster dazu und das sind die formellen Dinge, die da eingehalten werden müssen.

00:08:38: Ja dann habe ich einen weiteren Netzwund.

00:08:40: der ist vielleicht nicht ganz so krass wie der Fall eben beschrieben.

00:08:44: Immer häufiger wird er ja auch über das Homeoffice gesprochen

00:08:48: d.h.,

00:08:48: kann ein Arbeitgeber oder könnte einen Arbeitgebers, ich formuliere es mal so, verlangen das Beschäftigte trotz kranken Kind von zu Hause arbeiten und man dem das anbietet.

00:08:56: Wenn das grundsätzlich möglich ist und im Betriebsablauf passt, ist das vielleicht eine sinnvolle Herangehensweise wenn man jetzt auf den Einzelfall abstellt und dort in Absprache mit dem Arbeitnehmer ist?

00:09:07: Ja, Sie haben es auf manche Sicht absolut richtig gerade schon gesagt im Einzelfall und mit Absprache.

00:09:12: Das sind die richtigen Stichworte, die da kommen wenn das so ist also im Einselfall eine faire Absprach erfolgt.

00:09:18: Ist das natürlich möglich?

00:09:20: Wenn man allerdings mal zurücklehnt oder einen Schritt zurück geht und wir nur über die rechtlichen Konstellationen sprechen dann ist es so dass das Homeoffice den Freieschlungsanspruch nach dem Gesetz eben nicht beseitigt.

00:09:36: bestätigt und damit auch erforderlich ist, um keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

00:09:43: Dann kann auch nicht ein Homeoffice-Einsatz das untechnisch gesprochen auffangen.

00:09:51: Da muss man auch keine E-Mails beantworten oder an Videokonferenzen teilnehmen

00:09:56: usw.,

00:09:56: usw.

00:09:57: Die Anzeige und Nachweisflichten, die gelten hatten wir gerade besprochen.

00:10:01: Wie gesagt etwas anderes kann es sein.

00:10:04: Das wird manchmal so als Dreiwilliges Mischmodell bezeichnet, aber das sind und ist eben ganz wichtig Einzelfälle die fair abgesprochen werden.

00:10:14: Und nicht erzwungen werden seitens des Unternehmens.

00:10:17: Ja, dann habe ich einen weiteren mehr oder weniger schlauen Vorschlag.

00:10:20: Jetzt könnte man ja als Arbeitgeber auch auf die Idee kommen und sagen... Ich hab dort zwei Elternteile, die sind beide berufstätig, die haben ja beide in Anspruch.

00:10:27: Kann ich da verlangen dass zunächst der andere Elternteil oder das andere Elternteil die Betreuung übernimmt?

00:10:33: Das ist tatsächlich auch ein Fall in der Praxis.

00:10:35: Der kommt immer wieder.

00:10:37: Liegt ja auch irgendwo nahe muss man ganz offen sagen.

00:10:43: Allerdings, meiner Meinung nach setzt das eben an an der gesetzlichen Formulierung, dass eben keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.

00:10:53: Die Rättsprechung hat sich mit diesen Konstellationen auseinandergesetzt und sagt, die Eltern entscheiden das, wer die Betreuung übernimmt.

00:11:01: Und der Arbeitgeber darf das nicht festlegen?

00:11:07: Es ist was anderes wenn wirklich eine geeignete und verfügbare Betreuungsperson im Haus lebt.

00:11:15: Da muss man sich dann den Einzelfall anschauen nur und das ist dann wieder das Stichwort vielleicht auch Datenschutz.

00:11:22: Geber sowas erfahren will.

00:11:24: Aber erstmal ist der Grundsatz eben der, dass diese ... ein Weisungsrecht untechnisch gesprochen also eine Verweisung auf das andere Elternteil erst mal rechtlich nicht haltbar

00:11:35: ist.

00:11:36: Ja so verlockend das es in letzter Konsequenz und auf andere Fälle angewandt möchte man das glaube ich auch nicht als Arbeitgeber.

00:11:43: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, wenn sich Kinderkrankentage häufen und die betrieblichen Abläufe erheblich belastet oder gestört werden?

00:11:50: Wo liegen da die Grenzen arbeitsrechtlicher Natur?

00:11:54: ist da auch wieder an einen Gleichlauf zu lenken beispielsweise bei Krankheit des Arbeitnehmers.

00:11:59: Habe ich da ähnliche Möglichkeiten?

00:12:01: Ja richtig das liegt nahe und das ist hier auch so.

00:12:04: manchmal habe ich den Eindruck dass es in der Praxis überschätzt, wird.

00:12:08: die Wirkung des Paragrafen-Fürmundvierzig SGB Rümische V der Beschafften nämlich keinen besonderen Kündigungsschutz.

00:12:17: Das muss man klar so sehen.

00:12:19: es gibt zwar das Maßregelungsverbot Paragraf Sechs und zwölf Klein ABGB.

00:12:24: Das kann also eine Rolle natürlich spielen und natürlich ist auch das Königungsschutzgesetz anwendbar.

00:12:29: aber man muss ganz offen sagen dass bei solchen Helfungen ungünstige Wochentage betriebliche Belastungen und so weiter, Missbrauchsverdacht auch man kommen kann in die Nähe oder vielleicht sogar noch mehr als in der Nähe von Königungssituationen.

00:12:47: Wie gesagt, sie würden sich dann richten nach dem Maßstab des Kündigungsschutzgesetzes, Paragraph Eins Kündigungsschutzgesetz.

00:12:54: aber das ist auf keinen Fall ein Freibrief hier und insbesondere eben aus dem Gesetz aus dem SGB V ergibt sich da kein besonderer Kündigen Schutz.

00:13:04: Zum Abschluss vielleicht nochmal mit Blick auf das kommende Jahr, was sollten Arbeitgeber jetzt organisatorisch vorbereiten?

00:13:11: Gibt es da überhaupt irgendwas zu tun und welche Regelungen zur Vertretung Arbeitszeit oder Fehlzeiten gehören auf den Prüfstand.

00:13:18: Sicherlich gehören solche Abläufe immer mal wieder auf dem Prüfstand.

00:13:21: aber könnte man das vielleicht sogar verbinden mit der Info an die Arbeitnehmer dass das jetzt so ist und möglicherweise eine kulante Regelung flächendeckenden Aussicht stellt und das als Employer Branding Maßnahme ein bisschen frameen kann.

00:13:36: Das ist meiner Meinung nach eine sehr, sehr gute Idee.

00:13:38: Genau das nämlich zu tun.

00:13:41: Also fangen wir mit diesem Punkt an der kulanten Regelung.

00:13:44: Das kann man übrigens auch als Betriebsvereinbarung gestalten.

00:13:47: Kann man vielleicht bei seinem Betriebesrat mal Eindruck schinden, dass man sich hier auch zurecht als sozial eingestellter Arbeitgibberin präsentieren kann?

00:13:58: Das ist ja jetzt erstmal gar nichts Rechtliches.

00:13:59: aber so jetzt könnte man ja tun.

00:14:01: also eine kulante Regelung die sich an der jetzigen Rechtslage orientiert, vielleicht ein bisschen abgeschwächt aber immerhin noch besser in Anführungszeichen als das was dann kommen wird.

00:14:12: In der normalen Rechtslage hatten Sie ja zu Recht gesagt Herr Krabbel.

00:14:15: Das könnte man zum Beispiel in die Betriebsvereinbarung gießen oder eine betriebsveranbarung soziale Leistungen.

00:14:23: Ansonsten denke ich es ist immer wichtig dass diese Prozesse in der Personalabteilung und den gut geführten Personalabteilung ist das auch so, Das gilt für dieses gesamte Thema, also das Fernbleibens vom Arbeitsplatz wegen Arbeitsunfähigkeit entweder eigener Arbeitsunfähigkeit oder eben diese Kinderkrankheiten, Kinderkrankeits- und Arbeitsunführigkeit um die mal so ein bisschen blöd zu nennen.

00:14:50: Das sollte in Prozessen festgehalten sein.

00:14:54: Es gibt ja auch dazu natürlich Softwareunterstützung und wichtig ist dass man dann – und das denke ich ist auch ein Gebot der Fairness – informiert über diese Rückkehr an Krabbel, wie sie richtig gesagt hatten zur alten Rechtslage.

00:15:08: Also nichts Neues sondern nur die.

00:15:09: zur alten rechtslage kehren wir zurück und die ist dann nun ja ein bisschen schlechter als

00:15:13: die aktuelle.

00:15:14: Ganz herzlichen Dank lieber Doktor Leller.

00:15:16: ich hoffe wir konnten ein bisschen was klarstellen.

00:15:18: Wir hören uns beim nächsten mal!

00:15:19: Tschüss bis dahin!

00:15:20: Danke schön!

00:15:20: Ciao ciao.

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Über diesen Podcast

Das ist der Podcast von Arbeit und Arbeitsrecht.
In der Rubrik „Kurz gefragt“ befragen AuA-Chefredakteur Andreas Krabel und Redakteurin Alessa Mendolia Rechtsanwalt Dr. Jan Tibor Lelley zu aktuellen Themen aus den Bereichen Arbeitsrecht, HR und Personal.
In der Rubrik „Im Kontext“ sprechen wir mit wechselnden Experten ausführlich und ohne Zeitlimit über alles, was HR umtreibt.
Die Rubrik „In Persona“ nutzen wir, um die Menschen vorzustellen, die maßgeblich den Arbeitsalltag prägen. Wer steckt hinter den Entscheidungen von HR?

Alle Infos und Impressum unter: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/

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