Kurz gefragt: „Freie Mitarbeit: Flexibilität und Risiko“
Zwischen echter Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit liegt rechtlich meist nur ein schmaler Grat. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Vertrag als „freie Mitarbeit“ bezeichnet wird. Maßgeblich ist vor allem, wie die Zusammenarbeit tatsächlich ausgestaltet ist. Doch was heißt das konkret? Denn für Arbeitgeber können Fehler teuer werden: Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und arbeitsrechtliche Ansprüche seien hier beispielhaft genannt. Wie können Arbeitgeber freie Mitarbeit rechtssicher gestalten und wo liegen die größten Fallstricke?
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