Kurz gefragt: "Arbeitszeit und Mitbestimmung"
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit. Das BAG hat aber kürzlich entschieden, dass das Gremium bei der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht mitzubestimmen hat. Wie gehen Arbeitgeber vor und welche mitbestimmungsfreien Gestaltungsoptionen gibt es noch?
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