Kurz gefragt: "Kommt die verbindliche Geschlechterquote"
Bereits im Jahr 2012 schlug die EU Kommission vor, eine verbindliche Geschlechterquote für Leitungspositionen in börsennotierten Unternehmen auf den Weg zu bringen. Hieraus wurde nun zehn Jahre später das feste Ziel, bis zum Jahr 2027 den jeweiligen Unternehmen vorzuschreiben, dass 40 % der Aufsichtsratsposten oder 33 % der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu vergeben sind. Worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen und was gilt bereits jetzt in Deutschland?
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
2 Monate AuA for free inklusive Zugang zu AuA Digital.
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
Kommentare
Neuer Kommentar