Kurz gefragt: "Fitnesstrainer: Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?"
In den vergangenen Wochen schlug ein Beschluss des LSG Bayern hohe Wellen, in dem es um die mitunter schwierige Abgrenzung von Freier Mitarbeit und Arbeitnehmereigenschaft ging. Diese Frage beschäftigt die Rechtsprechung schon viele Jahre und bei den Betroffenen auf Arbeitgeber- aber auch auf Arbeitnehmerseite herrscht oft Unsicherheit, gepaart mit der existenziellen Angst, Sozialversicherungsbeiträge in immenser Höhe nachzahlen zu müssen – Anlass für uns, wieder einmal genauer hinzuschauen.