Kurz gefragt: "Antisemitismus und Israelkritik am Arbeitsplatz"
Im Arbeitsverhältnis gilt wie auch sonst selbstverständlich die Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls schrankenlos gewährleistet wird. Insbesondere am Arbeitsplatz treten Mitarbeiter für Dritte wahrnehmbar nicht (nur) privat, sondern öffentlich auch im Namen des Arbeitgebers auf. Was ist hier erlaubt? Hinzu tritt das Innenverhältnis: Inwiefern müssen Äußerungen von Mitarbeitern toleriert werden, die im Kollegenkreis verbreitet werden?
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