Kurz gefragt: „Alternative Arbeitnehmervertretung: Geht es auch ohne Betriebsrat? “
Das BetrVG regelt klar und detailliert sowohl die Zusammenarbeit des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber als auch den Schutz vor Konkurrenz in Form anderer Arbeitnehmervertretungen im Betrieb. Was also macht den Reiz alternativer Modelle für eine wachsende Zahl von Unternehmen in Deutschland aus? Wir sprechen über Chancen und Gefahren, die neue Formen der Beteiligung mit sich bringen.
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