Kurz gefragt: „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“
Neben Mobbing ist sexuelle Belästigung bei weitem kein Randphänomen und Arbeitgeber tragen hier eine enorme Verantwortung: Sie haben ihre Mitarbeiter zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits Übergriffe zu verhindern aber eben andererseits auch konsequent zu reagieren, sobald ein Verdacht aufkommt. Der Vorwurf sexueller Belästigung darf jedoch nicht vorschnell zu einer Vorverurteilung führen. Denn ein Beschuldigter hat immer Anspruch auf ein faires Verfahren und eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung.
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